Finanzamt bezahlt Coaching mit
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Coaching steuerlich geltend gemacht werden. Dipl.-Kfm. Jörn D. Schulz, Steuerberater und Rechtsbeistand aus München sagt was zu beachten ist.
Von Felix Maria Arnet
Angestellte können Freibetrag nutzen
Wird der Coach aus eigener Tasche gezahlt, so kann der Angestellte die Kosten bei seiner Einkommenssteuer einbringen. Bei Coaching-Rechnungsbeträgen von bis zu 920,- Euro im Jahr greift der Arbeitnehmer-Freibetrag. Geht es über den Freibetrag hinaus, so können die weiteren Coachingkosten als Werbungskosten angesetzt werden. "Diese mindern auf alle Fälle die Steuerbeiträge an das Finanzamt", so Steuerberater Schulz.
(www.hallo-steuerberater.de)
Infokasten
§ 9 Abs 1 Satz 1 EStG: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Abschnitt 33 Abs 1 Satz 1 LStR: Zu den Werbungskosten gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind.
Was sagt der Bundesfinanzhof dazu
28.11.1980: Eine berufliche Veranlassung setzt voraus, dass objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und in der Regel subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden.
1.10.1982: Ein Zusammenhang mit dem Beruf ist gegeben, wenn die Aufwendungen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit des Arbeitnehmers stehen.
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Datum: 17.12.2009 - 14:25 Uhr
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