Blohm+Voss schließt betriebsbedingte Kündigungen nicht aus
ID: 1466923
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

(firmenpresse) - Blohm+Voss schließt betriebsbedingte Kündigungen nicht aus, befindet sich "in kritischem Zustand", so der Blohm+Voss Geschäftsführer laut Hamburger Abendblatt vom 28.02.2017. Was für Arbeitnehmer jetzt wichtig ist, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Will ein Unternehmen betriebsbedingt kündigen, muss es dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsplatz im Unternehmen anbieten, die Kriterien der Sozialauswahl genau einhalten. Dies sind nur 2 der Voraussetzungen, die das Kündigungsschutzgesetz für betriebsbedingte Kündigungen vorschreibt, die der Arbeitgeber häufig nicht richtig beachtet. Und der Arbeitgeber kann noch viel mehr falsch machen, Form-Vorschriften nicht einhalten, Fehler machen bei der Zustellung der Kündigung. Die arbeitsrechtliche Position des Arbeitnehmers ist oft viel besser, als man denkt.
Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer: Seien Sie kritisch, vor allem wenn Ihr Chef einen Aufhebungsvertrag vorschlägt; vor solchen Angeboten kann man aus Sicht eines Arbeitnehmer-Fachanwalts nur warnen: Meistens ist das Abfindungsangebot zu niedrig, Ansprüche bleiben ungeregelt. Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag in jedem Fall zuerst von einem erfahrenen Spezialisten überprüfen.
Suchen Sie sich Ihren juristischen Beistand gut aus, der Sie arbeitsrechtlich berät, Ihnen zur Seite steht bei Abfindungsverhandlung und betriebsbedingter Kündigung, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, spezialisiert auf Kündigungsschutzklagen und Abfindungen.
Sprechen Sie mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck über Ihre betriebsbedingte Kündigung: Kann Ihr Arbeitsplatz gerettet werden? Auf was müssen Sie sich einstellen, wenn Sie Kündigungsschutzklage einreichen? Welche Abfindungen sind realistisch? Rufen Sie seine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht an, für ein kostenloses Erstgespräch mit Fachanwalt Alexander Bredereck.
Über 18 Jahre Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283
Ruhrallee 185
45136 Essen
Telefon: 0201.4532 00 40
Kündigungshotline: 0176.21133283
Fachanwalt Bredereck im Web:
http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung
www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht
www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum ArbeitsrechtWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
blohm-voss
betriebsbedingte-k-ndigung
k-ndigung
arbeitnehmer
arbeitgeber
k-ndigungsschutzklage
abfindung
fachanwalt
arbeitsrecht
bredereck
rechtsanwalt
berlin
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 13.03.2017 - 18:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1466923
Anzahl Zeichen: 3119
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 619 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Blohm+Voss schließt betriebsbedingte Kündigungen nicht aus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).