Legaltech-Start-ups: Finanztip verrät, wann die neuen Rechtsdienstleister helfen

Legaltech-Start-ups: Finanztip verrät, wann die neuen Rechtsdienstleister helfen

ID: 1467662
(ots) - Ob bei zu hoher Miete oder der Entschädigung für
einen verspäteten Flug - in vielen Fällen können Verbraucher Geld
zurückfordern. Wer sich nicht selbst mit dem Vermieter oder mit der
Fluggesellschaft rumärgern möchte, die Kosten für den Anwalt aber
scheut, kann seit Neuestem auch einen Rechtsdienstleister engagieren.
Die Start-ups behalten als Bezahlung in der Regel einen Teil des
erstrittenen Geldes ein. Das gemeinnützige Verbraucherportal
Finanztip hat sich einige der neuen Services genauer angesehen und
zeigt, was Verbraucher erwarten können.

Die Mietpreisbremse durchsetzen lassen

In mehr als 300 Städten in Deutschland müssen sich Vermieter an
die Mietpreisbremse halten. Das bedeutet, dass der Mietpreis bei
einer Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Miete
liegen darf. "Wer nach dieser Regelung zu viel Miete zahlt, kann
entweder selbst aktiv werden oder sich an einen Rechtsdienstleister
wenden", sagt Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip.
Etwa an den Anbieter wenigermiete.de, der Anfang des Jahres gestartet
ist. Das Unternehmen setzt im Falle einer zu hohen Miete die Rechte
des Mieters gegen den Vermieter durch und behält dafür einmalig ein
Drittel der Jahresersparnis. Die Einschätzung der Finanztip-Expertin:
"Wer sich nicht selbst um die Durchsetzung der Mietpreisbremse
kümmern will, für den kann das Portal eine gute Alternative sein",
sagt Schön. "Die Preise sind fair gestaltet, die Kostenstruktur ist
transparent, und die AGB sind verbraucherfreundlich."

Geld für den verspäteten Flug zurückbekommen

Ist ein Flug mehr als drei Stunden verspätet oder fällt er ganz
aus, steht Verbrauchern in vielen Fällen eine Entschädigung zu. Auch
hierbei können sich Kunden von einem Rechtsdienstleister unterstützen
lassen. Finanztip hat sich diese Services näher angesehen und kann


fünf Anbieter empfehlen. "Praktisch an den Portalen ist, dass der
Kunde die Anbieter nicht sofort bezahlen muss und überhaupt auch nur
im Erfolgsfall", sagt Dr. Britta Beate Schön. "Die Portale behalten
25 bis 30 Prozent der erstrittenen Entschädigung ein." Nachteil
dabei: "Leider müssen die Kunden bis zu sechs Monate auf das Geld
warten - kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kann es sogar noch
länger dauern." Wer bereit ist, rund 42 Prozent seiner Entschädigung
abzugeben, kann sich an einen Sofortentschädiger wie EUFlight wenden
und das Geld sofort bekommen - unabhängig davon, ob das Unternehmen
den Anspruch erfolgreich durchsetzen kann oder nicht.

Für den Notfall Vorsorgedokumente erstellen

Wer so schwer krank ist, dass er sich nicht mehr äußern kann, hat
besser vorher schon in einer Patientenverfügung festgelegt, welche
ärztlichen Maßnahmen zu treffen sind und eine Vertrauensperson in
einer Vorsorgevollmacht benannt. Diese Verfügungen lassen sich selbst
mit Hilfe von Mustern des Bundesjustizministeriums erstellen. Doch
ein Muster ersetzt keine fachliche Beratung. Auch in diesem Bereich
bieten verschiedene Rechtsdienstleister Unterstützung an. Finanztip
empfiehlt etwa den Service Patientenverfügungplus. "Der Kunde
beantwortet Fragen zu seiner Situation und bekommt dann ein
individualisiertes Vorsorgepaket", erklärt Schön. "Der Preis für
Dokumente, die der Verbraucher jederzeit ändern kann, ist aus unserer
Sicht fair." Wer das Ganze lieber über einen Anwalt machen möchte,
kann sich an das Unternehmen Advocado wenden. Darüber bekommen
Verbraucher einen spezialisierten Anwalt aus ihrer Region zu einem
Festpreis vermittelt.

Weitere Informationen
http://www.finanztip.de/mietpreisbremse/
http://www.finanztip.de/fluggasthelfer/
http://www.finanztip.de/vorsorgevollmacht/

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Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
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