Muss ich oder muss ich nicht? - Achtung Steuererklärung! (AUDIO)
ID: 1467879
Anmoderationsvorschlag:
Fast jedem graut es vor der Steuererklärung. Die ganzen Formulare,
die man ausfüllen muss, und dann weiß man nicht genau, was man alles
absetzen kann - etliche lassen es lieber gleich. Dabei können eine
Menge Bürger mit etwas Mühe richtig Steuern sparen. Außerdem müssen
viele sogar eine Steuererklärung abgeben. Wer dazu gehört, weiß
Oliver Heinze.
Sprecher: Viele Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine
Steuererklärung einzureichen. Der Grund für diese Pflicht ist
eigentlich ganz einfach: Das Finanzamt nimmt nämlich an, dass die
Betroffenen noch nicht genug Steuern gezahlt haben. Christina
Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe,
kurz: VLH, kennt einige Fälle, in denen Sie eine Steuererklärung
machen müssen.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:29 Min.): "Zum Beispiel wenn Sie
neben Ihrem Gehalt Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr
bekommen haben - etwa Elterngeld, Arbeitslosengeld oder
Kurzarbeitergeld. Oder wenn Sie und Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner
Arbeitslohn bezogen haben und einer von Ihnen die Steuerklasse III
oder V hat. Außerdem, wenn das Finanzamt Ihnen oder Ihrem Ehe- bzw.
Lebenspartner Freibeträge eingetragen hat. Oder wenn Sie geschieden
wurden und Sie oder Ihr Ex-Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet
haben."
Sprecher: Grundsätzlich gilt: Einfach keine Steuererklärung
abzugeben, ist keine Lösung. Denn dann können Mahnungen, Zwangsgeld
und Verspätungszuschlag drohen.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:20 Min.): "Der
Verspätungszuschlag kann bis zu 10 Prozent des festgesetzten
Steuerbetrags und maximal 25.000 Euro betragen. Wenn Sie auch den
letzten Abgabetermin verstreichen lassen, wird der Finanzbeamte
schätzen, wie viel Steuern Sie zahlen müssen, und das fällt meistens
eher zu Ungunsten des Steuerzahlers aus. Sie zahlen dann mehr
Steuern, als Sie eigentlich müssten."
Sprecher: Die Steuererklärung lohnt sich also für fast jeden.
Absetzen kann man zum Beispiel die Ausgaben für den Beruf, sogenannte
Werbungskosten, dazu gehören Aufwendungen für Fachbücher, für ein
häusliches Arbeitszimmer oder Fahrtkosten. Absetzen kann man auch
Kosten für die Kinderbetreuung oder Handwerker, aber auch Spenden und
Unterhaltszahlungen. Wem das alles zu kompliziert ist, der kann sich
an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Ein
Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für Arbeitnehmer
und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir
von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 900.000
Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere
Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat
zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11
Steuerberatungsgesetz."
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html
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Datum: 15.03.2017 - 13:07 Uhr
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