EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited / RAHMENVEREINBARUNG MIT ADVOFIN
ZUR BEREINIGUNG JURISTISCHER ALTLASTEN
ID: 1470372
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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Sonstiges
22.03.2017
RAHMENVEREINBARUNG MIT ADVOFIN ZUR BEREINIGUNG JURISTISCHER ALTLASTEN
Ad hoc Mitteilung - Jersey, 22. März 2017: Atrium European Real
Estate Limited (VSE/ Euronext: ATRS) (die "Gesellschaft" und
gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften, die "Gruppe"), gibt
bekannt, dass ihr Board of Directors eine Rahmenvereinbarung mit der
AdvoFin Prozessfinanzierung AG ("AdvoFin") und der Salburg
Rechtsanwalts GmbH ("Salburg") abgeschlossen hat, von der sich die
Gesellschaft erwartet, dass sie die große Mehrheit der
österreichischen juristischen Altlasten bereinigen wird. Die
Rahmenvereinbarung ist ein entscheidender Schritt vorwärts bei der
Zielsetzung der Gesellschaft, alle ihre historischen juristischen
Altlasten zu bereinigen.
Die Rahmenvereinbarung legt einen Mechanismus fest, von dem sich die
Gesellschaft erwartet, dass er es den Klienten von AdvoFin und
Salburg, die Zertifikate (Austrian Depository Certificates, kurz
"ADC") der Meinl European Land (der Name unter dem die Gesellschaft
vor August 2008 bekannt war, als sie unter einem anderen Management
stand) zwischen 2002 und 2007 erworben haben und die Klagen gegen
Atrium eingebracht oder sich anhängigen Strafverfahren gegen die
Gesellschaft als Privatbeteiligte angeschlossen haben, ermöglicht,
ihre Ansprüche zu bereinigen.
Wenn sich alle unter der Rahmenvereinbarung teilnahmeberechtigten
ADC-Investoren entscheiden teilzunehmen, würden die Zahlungen der
Gesellschaft maximal EUR 44 Millionen betragen. Angesichts dieser
Entwicklungen hat die Gesellschaft ihre Rückstellungen in
Zusammenhang mit diesen juristischen Altlasten neu bewertet und
entschieden, diese um rund EUR 32 Millionen zu erhöhen. Dies wird
sich auch im Jahresfinanzbericht 2016 der Gesellschaft widerspiegeln,
der heute veröffentlicht wird.
Hinsichtlich jener, die sich dazu entscheiden, weiter gegen die
Gesellschaft im Zusammenhang mit diesen Altlasten vorzugehen,
wiederholt die Gesellschaft ihre Aussage, dass sie die gegen sie
gerichteten Ansprüche zurückweist und sie sich weiterhin in
sämtlichen Verfahren mit aller Kraft verteidigen wird.
Weitere Informationen:
FTI Consulting Inc.:
Richard Sunderland, Claire Turvey, Ellie Sweeney
+44 (0)20 3727 1000
atrium@fticonsulting.com
Die Gesellschaft ist als geschlossene Investmentgesellschaft
errichtet, eingetragen in und mit Sitz auf Jersey, und wird als
zertifizierter, in Jersey zugelassener Fonds durch die
Finanzmarktbehörde Jersey beaufsichtigt, und ist sowohl zum Handel an
der Wiener Börse als auch Euronext Amsterdam Stock Exchange
zugelassen. Bei Unsicherheiten hinsichtlich des Geltungsbereichs der
regulatorischen Anforderungen aufgrund der vorstehenden
Beaufsichtigung oder Zulassung sollte angemessene fachliche Beratung
in Anspruch genommen werden. Alle Investitionen unterliegen einem
Risiko. Eine vergangene Wertentwicklung ist keine Garantie für
zukünftige Erträge. Der Wert der Investitionen kann schwanken. In der
Vergangenheit erzielte Resultate sind keine Garantie für zukünftige
Resultate.
Rückfragehinweis:
For further information:
FTI Consulting Inc.:
+44 (0)20 3727 1000
Richard Sunderland
Claire Turvey
Richard.sunderland@fticonsulting.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Atrium European Real Estate Limited
Seaton Place 11-15
UK-JE4 0QH St Helier Jersey / Channel Islands
Telefon: +44 (0)20 7831 3113
Email: richard.sunderland@fticonsulting.com
WWW: http://www.aere.com
Branche: Immobilien
ISIN: JE00B3DCF752
Indizes: Standard Market Continuous
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange
Sprache: Deutsch
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Datum: 22.03.2017 - 06:46 Uhr
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