Anschlussfinanzierungen für Immobilienkredite nicht verkomplizieren
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Wohnimmobilienfinanzierung
Dazu Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB): ?Es ist nicht nachvollziehbar, warum Kunden, die ihren Kreditverpflichtungen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung immer ordnungsgemäß nachgekommen sind, bei einer Anschlussfinanzierung erneut ihre Kreditwürdigkeit nachweisen sollen. Der Gesetzgeber sollte hier die Dinge nicht verkomplizieren, zumal in der Regel der zu finanzierende Restbetrag geringer als die ursprüngliche Darlehenssumme und damit allemal durch den Immobilienwert gedeckt sein wird.?
Gros erteilt zudem Forderungen eine Absage, die Vorfälligkeitsentschädigung für vorzeitig abgelöste Immobilienkredite zu reglementieren. ?Immobilienkäufer wollen langfristig kalkulieren. Das geht aber nur, wenn sie langfristig zu gesicherten Konditionen finanzieren können?, so der GVB-Präsident. Um diesem Bedürfnis der Kunden nachzukommen, seien die Banken bei der Kreditvergabe auf eine realistische Planungsbasis angewiesen. Eine Beschränkung der Vorfälligkeitsentschädigung gefährde diese Grundlage und verteuere Kredite.
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Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die Interessen von 1.278 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen 260 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.018 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 51.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2016)
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Datum: 22.03.2017 - 09:15 Uhr
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