Wildunfall: Ausweichen kann Versicherungsschutz kosten
Berlin, den 16. März 2017 – Am Sonntag, den 26. März, werden die Uhren auf Sommerzeit umgestellt. Weil viele Menschen dann eine Stunde früher mit dem Auto unterwegs sind, steigt die Gefahr von Wildunfällen stark an. Läuft ein Tier unvermittelt auf die Straße, müssen Autofahrer in einem Sekundenbruchteil entscheiden: ausweichen oder nicht? Kommt es zum Unfall, kann sich die Versicherung quer stellen. Einerseits schützen viele Tarife nicht bei allen Wildschäden, zum anderen untersucht der Versicherer, ob ein Ausweichmanöver die richtige Reaktion war.
„Zusammenstöße mit Tieren sind in der Teilkasko versichert. Allerdings gibt es erhebliche Leistungsunterschiede. Während einige Policen für Unfälle mit Tieren aller Art aufkommen, decken andere lediglich Schäden durch Haarwild“, erklärt TopTarif-Geschäftsführer Dr. Arnd Schröder.
Unter Haarwild versteht der Gesetzgeber neben Rehen, Hirschen und Wildschweinen auch Hasen und Wildkaninchen, Murmeltiere, Marder, Elche, Luchse und Füchse. Selbst Seehunde und Fischotter stehen auf der Liste. „Oft verirren sich aber Nutz- oder Haustiere auf die Straße. Dann zahlt die Versicherung, die nur Haarwild einschließt, keinen Cent. Deshalb empfehlen wir eine Kfz-Versicherung, die Kollisionen mit Tieren aller Art deckt“, so Dr. Schröder weiter. Wie eine TopTarif-Modellrechnung zeigt, kostet der Schutz etwa 4 Prozent mehr im Jahr. Im Beispielfall eines Berliner Autofahrers sind es rund 24 Euro Mehrkosten. Auf den Schadenfreiheitsrabatt der Teilkaskoversicherung hat ein Wildschaden keinen Einfluss, allerdings wird bei der Regulierung die Selbstbeteiligung fällig.
-Ausweichen? Eine Frage der Verhältnismäßigkeit-
Plötzlich steht ein Tier auf der Straße. Der Impuls auszuweichen ist oft die erste Reaktion. Allerdings ist ein sicheres Ausweichmanöver nicht immer garantiert – besonders bei hohen Geschwindigkeiten. Jeder Versicherte hat vertragsmäßig eine Schadenminderungspflicht. Er muss also alles ihm Mögliche tun, um Schäden abzuwenden. Führt ein Ausweichmanöver erwartungsgemäß zu geringeren Fahrzeugschäden, muss der Kfz-Versicherer unter Umständen die anfallenden Schadenskosten erstatten. Ob er wirklich zahlt, ist jedoch abhängig von der Verhältnismäßigkeit. „Wer einem Fuchs oder Igel ausweicht und daraufhin im Straßengraben oder im Gegenverkehr landet, muss sich die Frage gefallen lassen, ob es das Risiko wert war“, sagt Dr. Schröder. Bei Kleinwild wird der Versicherer regelmäßig mit Nein antworten, da eine Kollision nur geringe Schäden verursacht hätte. Der Versicherte hat bei der Kostenübernahme schlechte Karten. Problematisch beim Ausweichen ist zudem, die Existenz des Tieres nachzuweisen. Da naturgemäß keine Tierspuren am Fahrzeug zu finden sein werden, können sich Betroffene in der Regel nur auf Zeugenaussagen stützen.
Die Vollkaskoversicherung zahlt hingegen für alle Unfälle, auch bei einem Ausweichmanöver. Allerdings rutschen Autofahrer dann automatisch in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse – die Prämien steigen an.
-Sicher unterwegs-
Nicht nur in der Herbst- und Winterzeit passieren Wildunfälle. Im Frühjahr gehen viele Tiere auf Nahrungssuche und die Paarungszeit beginnt. Mit der Umstellung auf Sommerzeit sind zudem wieder mehr Menschen in der Dämmerung unterwegs – eine besonders gefährliche Zeit. Vor allem in der Nähe von Wäldern, Wiesen und Feldern sollten Autofahrer aufmerksam fahren, ihre Geschwindigkeit reduzieren und jederzeit bremsbereit sein.
Taucht am Straßenrand oder auf der Fahrbahn plötzlich ein Reh auf, ist von einer Vollbremsung abzuraten. Es gilt: langsam abbremsen, abblenden, hupen. Nachfolgende Fahrzeuge werden am besten mit der Warnblinkanlage alarmiert. Da sich Wildtiere meist in Gruppen aufhalten, könnten weitere Tiere in der Nähe sein. Zur Sicherheit sollten Autofahrer mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren. Ist der Zusammenstoß unvermeidbar, hilft nur noch Lenkrad festhalten und drauffahren.
-Wildunfall: So verhalten sich Autofahrer richtig-
1. Bei einem Unfall immer anhalten
2. Unfallstelle absichern (Warnblinklicht und Warndreieck)
3. Tier nicht anfassen
4. Polizei benachrichtigen, sie stellt zusammen mit dem Förster eine Wildunfallbescheinigung aus
5. Fotos vom Unfallort, dem Tier und den Schäden am Auto machen
6. Namen und Adressen von möglichen Zeugen notieren
7. Unfallbescheinigung, Fotos und Schadensmeldung umgehend bei der Kfz-Versicherung einreichen
-Methodik:-
Die Auswertung basiert auf einem VW Golf 1.4 TSI BlueMotion (Baujahr 2013). Der 35-jährige Fahrer ist ein Angestellter aus Berlin mit der SF-Klasse 12 und 12.000 km Fahrleistung pro Jahr. Er allein fährt das Fahrzeug. Das Auto wurde mit einer Vollkasko/Teilkasko (Selbstbeteiligung: 300 Euro/150 Euro) und freier Werkstattwahl versichert. Die Berechnung setzt sich aus dem Durchschnitt der 15 günstigsten Versicherer des Gesamtmarktes und den Tarifen mit erweiterter Wildtierabdeckung zusammen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 22.03.2017 - 11:05 Uhr
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