R+V24: Führerscheinwissen im Test / Defekter Parkautomat: kein Freiticket zum Parken

R+V24: Führerscheinwissen im Test / Defekter Parkautomat: kein Freiticket zum Parken

ID: 1471104
(ots) - Parkuhr kaputt - was nun? Dürfen Autofahrer
jetzt ohne Weiteres kostenlos auf der Parkfläche stehen bleiben? Ja,
glauben rund ein Drittel der Befragten einer Studie des
Kfz-Direktversicherers R+V24. Ein Irrtum, wie Sina Schmitt,
Kfz-Expertin der R+V24-Direktversicherung, aufklärt: "Gibt es für die
Parkfläche noch andere funktionierende Automaten, muss dort ein
Ticket gelöst werden. Ansonsten gilt: Parkscheibe gut sichtbar
auslegen."

Auch wenn sich jeder freut, wenn die Parkuhr kein Geld von ihm
will - die Mehrheit der Autofahrer ist sich bewusst, dass sie ihr
Fahrzeug nicht einfach so abstellen darf. Das zeigt die
repräsentative Studie von R+V24 zum Führerscheinwissen. "Zunächst
müssen Autofahrer prüfen, ob nicht in der gleichen Parkzone noch
weitere, funktionierende Automaten stehen", erklärt Sina Schmitt.
"Gibt es keine, dürfen sie die Parkscheibe auslegen."

Wie eine Parkscheibe auszusehen hat, ist in der
Straßenverkehrsordnung festgelegt: Ein blaues Rechteck mit weißer
Schrift, 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Auf der
Vorderseite darf keine Werbung abgebildet sein. Die Uhrzeit muss im
24-Stunden-Format angezeigt werden. "Fahrzeugfahrer müssen den weißen
Pfeil auf die halbe Stunde einstellen, die auf ihre Ankunft folgt",
so Sina Schmitt. Ist der Autofahrer beispielsweise um 12:10 Uhr
angekommen, stellt er seine Parkuhr korrekt auf 12:30 Uhr. Wichtig:
Der Zeiger darf nicht zwischen den Markierungen liegen. Ab dem
eingestellten Zeitpunkt gilt dann die maximale Höchstparkzeit, die am
Parkplatz angegeben ist. "Wer sich nicht daran hält oder einfach
einen Zettel schreibt, riskiert trotz kaputtem Parkautomat ein
Bußgeld", so die Kfz-Expertin. Gleiches gilt, wenn ein Autofahrer die
Parkdauer überzieht oder die Parkscheibe zwischendrin weiterdreht.

Elektronische Parkuhr - darauf ist zu achten



Praktisch sind elektronische Parkscheiben: Über einen eingebauten
Bewegungsmelder stellen sie automatisch den Anfang der nächsten
halben Stunde ein, sobald das Fahrzeug abgestellt wurde. Danach
ändert sich die Einstellung nicht mehr. Der Fahrer muss nichts selber
tun. Zulässig sind die digitalen Parkscheiben, wenn sie alle Vorgaben
des Gesetzgebers erfüllen. Dazu gehört: Sie besitzen eine
Typengenehmigung, das Wort "Ankunftszeit" steht über dem Display, das
Parken-Verkehrszeichen ist abgebildet, es gibt keine Werbung auf der
Vorderseite, die 24-Stunden-Anzeige hat eine Zahlenhöhe von
mindestens 2 cm und die Zeitangabe ist vor einer nachträglichen
Manipulation gesichert. 

"Führerscheinwissen im Test": Hintergrund der Befragung

Jeder dritte Führerscheinanwärter fällt durch die schriftliche
Theorieprüfung. Doch wie ist das mit langjährigen Autofahrern - wie
gut kennen sich diese mit den Regeln aus? Der Kfz-Direktversicherer
R+V24 hat das Führerscheinwissen anhand aktueller Prüfungsfragen
getestet. Ziel ist es, Autofahrern zu mehr Sicherheit im
Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 unter anderem
regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über
richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Mehr Tipps auf
rv24.de.



Pressekontakt:
R+V24
Sina Schmitt
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-2201
Telefax: 0611 533-772201
E-Mail: presse@rv24.de
Internet: www.rv24.de

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Datum: 23.03.2017 - 10:30 Uhr
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