Gesetz zur Zersiedelung der Landschaft

Gesetz zur Zersiedelung der Landschaft

ID: 1472047

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) in Nordrhein-Westfalen ist entsetzt über Umweltfrevel, der mit der Einführung des neuen § 13b BauGB gestartet wurde. Diese Bestimmung hebelt für die nächsten Jahre die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ausweis von Flächen aus und öffnet der Landschaftszersiedelung und Flächenversiegelung Tür und Tor. Zu Deckung des Wohnungsbedarfs ist diese Änderung gar nicht notwendig, so die ÖDP.



Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-WestfalenÖkologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen

(firmenpresse) - (Düsseldorf/Bottrop) – Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen verurteilt scharf die jüngsten Änderungen im Baurecht. Hier wird der Zersiedelung der Landschaft und damit dem hemmungslosen Flächenverbrauch Tür und Tor geöffnet. Die ÖDP fordert, dass im Wohnungsbau die Nutzung von Baulücken und die Aufstockung von Wohngebäuden Priorität haben. Dies würde nach allen seriösen Untersuchungen zur Deckung des Wohnungsbedarfs voll ausreichen. Die Bundesregierung folgt aber dem Grundsatz „Flächenversiegelung vor optimaler Flächennutzung“, so die ÖDP.

Durch die Einführung eines „beschleunigten Verfahrens“ im Baurecht hat der Bundestag die Umweltprüfung zur Vermeidung der Zersiedelung der Landschaft über Bord geworfen. Im neuen § 13b BauGB wird die Umweltverträglichkeitsprüfung für Flächen bis zu 10.000 Quadratmeter ausgehebelt, wenn dieser Ausweis dem Wohnungsbau dient. Befristet ist diese Regelung, soweit das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bis zum 31.12.2019 eingeleitet und ein Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bis zum 31.12.2021 gefasst wurde. Diese Aufweichung des Flächenschutzes wurde mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht begründet. Diese Richtlinie schreibt aber eine Stärkung des Umweltschutzes, nicht dessen Verwässerung vor.

Der Bundestag hat hierbei die Expertenmeinungen zur Seite geschoben: Es drohe eine "Fehlsteuerung in der Siedlungsentwicklung", kommentierte das Deutsche Institut für Urbanistik in einer Anhörung des Bundestages. Einen "kontraproduktiven" Vorschlag attestierte der Sachverständigenrat für Umweltfragen. Der Naturschutzbund sieht eine "fatale Fehlentwicklung bei der Flächeninanspruchnahme".

Die Neuregelung verdoppelt den Flächenverbrauch, wenn auch nur die Hälfte der Gemeinden diese Regelung nutzt. Zu befürchten ist, dass dies weit häufiger der Fall sein wird. Die Gelegenheit ist günstig, Baugebiete am Umwelt- und Landschaftsschutz vorbei auszuweisen.



Dieser Umweltfrevel ist jedoch nicht nötig: Durch die Nutzung von Baulücken und der Aufstockung von Bestandsimmobilien ist der Bedarf an Wohnraum durchaus zu decken. So schlägt die ÖDP eine Aufstockung bestehender Wohngebäude vor, ebenso die konsequente Nutzung von Baulücken innerhalb der Gemeinden. Ebenso soll eine flexible Bauweise dazu führen, dass die Wohnfläche dem Wohnflächenbedarf angepasst werden kann, ohne dass Umzüge und damit der Verlust des sozialen Wohnumfelds damit einhergehen. Wohnraum ist im Grunde in Deutschland ausreichend vorhanden, er ist nur falsch verteilt.

Wohnraumerweiterungen und Aufstockungen sind nach Meinung der ÖDP mit dem Baustoff Holz weitaus besser darzustellen, als mit einer Stein-Massivbauweise. In der Zulassung des Baustoffes Holz hängt Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich in Deutschland massiv nach. Hier wäre eine rasche Änderung angebracht, nicht in einem Gesetz zur Förderung der Zersiedelung und Versiegelung der Landschaft.
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Datum: 27.03.2017 - 09:16 Uhr
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