Eltern im Osten nehmen häufiger Kinderpflegekrankengeld in Anspruch
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Möglichkeit, während der Pflege ihres kranken Kindes finanzielle
Unterstützung von ihrer Krankenkasse zu erhalten. Der Anteil der
AOK-Mitglieder mit Kinderpflegekrankengeld ist in den letzten fünf
Jahren um 47 Prozent gestiegen. Besonders oft wird
Kinderpflegekrankengeld im Osten Deutschlands beansprucht. Während in
Dresden 10,2 Prozent aller Mitglieder diese Leistung wahrgenommen
haben, waren es in Gelsenkirchen gerade einmal ein Prozent. "Mütter
in den neuen Bundesländern kehren nach der Geburt ihrer Kinder früher
in den Beruf zurück als in den alten Bundesländern und sind insgesamt
häufiger Vollzeit erwerbstätig", so Helmut Schröder,
Stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts
der AOK (WIdO).
Während im Jahr 2012 nur 1,9 Prozent aller AOK-Mitglieder das
Kinderpflegekrankengeld nutzten, waren es 2016 bereits 2,8 Prozent.
Somit haben von den 12,5 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern
mehr als 340.000 mindestens einmal Kinderpflegekrankengeld in
Anspruch genommen. Nach wie vor sind es zwar vor allem die Mütter,
die ihr krankes Kind pflegen. Jedoch steigt der Anteil der Männer,
die Kinderpflegekrankengeld beanspruchen, seit 2012 kontinuierlich
an: Von 25 auf fast 29 Prozent im Jahr 2016.
Regional gibt es große Unterschiede bei der Inanspruchnahme von
Kinderpflegekrankengeld. Besonders in den großen Städten im Osten
Deutschlands liegt der Anteil deutlich über dem bundesweiten
Durchschnitt. In den acht größten Städten Ostdeutschlands nahmen im
Schnitt 6,9 Prozent aller Beschäftigten mindestens einmal im Jahr
Kinderpflegekrankengeld in Anspruch, in den westlichen großen Städten
waren es hingegen im Durchschnitt nur 1,6 Prozent der Beschäftigten.
An der Spitze lag Dresden mit 10,2 Prozent der AOK-Mitglieder,
Schlusslichter waren Duisburg und Gelsenkirchen (1,1 und 1 Prozent
aller Mitglieder). "Für dieses Phänomen dürfte die jahrzehntelange
Tradition der Müttererwerbstätigkeit in Ostdeutschland eine wichtige
Rolle spielen", erläutert Helmut Schröder. "In den neuen
Bundesländern ist die Erwerbstätigenquote der Mütter in allen
Familienphasen höher als in Westdeutschland. Damit steigt auch die
Wahrscheinlichkeit, Kinderpflegekrankengeld in Anspruch nehmen zu
müssen."
Kurze betriebliche Ausfallzeiten durch kranke Kinder
Kinderkrankengeldfälle zeichnen sich durch kurze Fehlzeiten im
Beruf aus. Eltern, die wegen eines kranken Kindes fehlen, sind
durchschnittlich 2,3 Tage je Krankheitsfall abwesend: Bei knapp 82
Prozent dieser Fehlzeiten werden drei Tage nicht überschritten. Im
Vergleich dazu dauert die krankheitsbedingte Fehlzeit eines
erwerbstätigen AOK-Mitgliedes im Durchschnitt 11,7 Tage je Fall. Auch
der Ausbildungsabschluss hat einen Einfluss darauf, ob
Kinderpflegekrankengeld beantragt wird: So haben nur 1,2 Prozent der
AOK-Mitglieder ohne einen beruflichen Ausbildungsabschluss dieses
Angebot in Anspruch genommen. Liegt hingegen ein akademischer
Abschluss vor, steigt dieser Anteil auf 5,6 Prozent. "Der gesetzliche
Leistungsanspruch des Kinderpflegekrankengeldes bietet gerade bei den
klassischen Kinderkrankheiten eine sinnvolle Unterstützung für
berufstätige Eltern und kann helfen, Belastungsfaktoren, wie
Finanzknappheit oder psychische Anstrengungen, im Zaum zu halten", so
Helmut Schröder.
Eltern können bis zum 12. Geburtstag ihres gesetzlich versicherten
Kindes jeweils bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr Krankengeld bei
Erkrankung des Kindes von ihrer Krankenkasse beziehen, wenn sie
aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung zur Beaufsichtigung,
Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben
und wenn das keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann.
Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Arbeitstage. Leben mehrere
Kinder im Haushalt liegt der Anspruch bei maximal 25 bzw. 50
Arbeitstagen für Alleinerziehende.
Krankenstand bleibt stabil
Insgesamt ist der Krankenstand im Jahr 2016 im Vergleich zum
Vorjahr mit 5,3 Prozent gleich geblieben. Damit hat jeder
Beschäftigte im Durchschnitt 19,4 Tage aufgrund einer ärztlichen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Betrieb gefehlt. Fehltage
aufgrund psychischer Erkrankungen sind in den letzten 10 Jahren
konstant angestiegen, sie nahmen um 79,3 Prozent zu. Psychische
Erkrankungen führen außerdem zu langen Ausfallzeiten. Mit 25,7 Tagen
je Fall dauerten sie mehr als doppelt so lange wie der Durchschnitt
mit 11,7 Tagen je Fall im Jahr 2016.
Der Analyse des WIdO liegen die Daten von 12,5 Millionen
AOK-versicherten Arbeitnehmern zugrunde, die 2016 in mehr als 1,5
Millionen Betrieben beschäftigt waren.
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Ihre Ansprechpartnerin im WIdO:
Christine Göpner-Reinecke
Tel.: 030 / 346 46 2298
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Datum: 28.03.2017 - 10:35 Uhr
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