Kreditfinanzierung: Sicherheit für Käufer und Verkäufer herstellen
Verkäufer sollten sich nicht blind auf die vorgebliche Bonität eines Kaufinteressenten verlassen, sagt Wolfgang Pauly, Inhaber von Wolfgang Pauly Immobilien. Es kann eine teure Rückabwicklung drohen.
Das könne aber zu einem echten Problem werden - denn wenn die Käufer den Kaufpreis nicht zahlen können und sich dies erst nach Unterzeichnung des Notarvertrags herausstellt, hat das erhebliche Konsequenzen. "Dann muss der Notarvertrag rückabgewickelt werden. Das ist teuer, denn neben dem Maklerhonorar werden auch die Notargebühren fällig, obwohl die Transaktion gar nicht stattgefunden hat. Und im Anschluss startet die Vermarktung der Immobilie aufs Neue. Das kostet wiederum Zeit und Geld. Schließlich werden beim späteren Verkauf die gleichen Kosten noch einmal fällig wie beim Fehlversuch", warnt der Inhaber von Wolfgang Pauly Immobilien. Genaue Zahlen über die Rückabwicklungsfälle von Notarverträgen im Immobilienbereich gibt es nicht; aber sie scheint hoch zu sein, von bis zu 25 Prozent ist die Rede. "Das Risiko ist also für Immobilienverkäufer real und nicht von der Hand zu weisen. Es kann jeden treffen."
Sein Rat: vor dem Notartermin immer die Finanzierung bestätigen lassen. "Das reduziert die Gefahr weitgehend, dass der Verkauf wegen der sogenannten nachträglichen Unmöglichkeit der Finanzierung rückabgewickelt werden muss." Wolfgang Pauly sieht es auch als die Aufgabe des Maklers an, beiden Parteien eng zu begleiten und vor Schaden zu bewahren. Deshalb prüfen die Makler von Wolfgang Pauly Immobilien immer die Bonität der potenziellen Käufer, um Sicherheit für alle Seiten herzustellen. "Eigentümer dürfen sich vor diesem Schritt nicht scheuen, nur weil sie meinen, der Interessent sei auf Grund seines Auftretens allein schon kreditwürdig und könne den Kaufpreis natürlich aufbringen. Eine Bonitätsprüfung ist kein Angriff auf den Kaufinteressenten oder dessen Vertrauenswürdigkeit, sondern eine Maßnahme, die Immobilientransaktion abzusichern."
Damit der Kaufinteressent die Finanzierung mit der Bank abklären kann, benötigt er vom Verkäufer die vollständigen sogenannten beleihungsfähigen Unterlagen. Laut Wolfgang Pauly gehören zu diesen beleihungsfähigen Unterlagen unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, der Energieausweis, Lageplan oder Flurkarte sowie die Wohnflächenberechnung oder die Kubaturberechnung. "Wer unvollständige Unterlagen für die Käuferfinanzierung zur Verfügung stellt, kann seine Immobilie nicht verkaufen, da der potenzielle Käufer keine Kreditzusage bekommt", sagt der Experte, der Verkäufer bei der Zusammenstellung der Unterlagen berät.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Über Wolfgang Pauly Immobilien
Wolfgang Pauly Immobilien GmbH ist ein Privatmakler, der sich auf die individuelle Immobilienvermittlung, die diskrete Betreuung und Erfüllung aller persönlichen Anforderungen seiner Kunden spezialisiert hat. Jeder in diese überregional präsente, sehr gut vernetzte Dienstleistungsplattform der Immobilienbranche eingebundene Makler betreut nur eine ausgesuchte Zahl von Objekten und ist auf ein bestimmtes Marktsegment spezialisiert. "Klasse statt Masse", lautet das Geschäftsprinzip. Wolfgang Pauly Immobilien GmbH ist als Privatmakler vor Ort in Düsseldorf, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Neuss und am Niederrhein tätig. Weitere Informationen gibt es unter www.pauly-immobilien.de.
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Datum: 29.03.2017 - 07:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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