Nüsslein/Michalk: Gleiche Spielregeln für alle Apotheken
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flächendeckend sicherstellen
Der Koalitionsausschuss konnte sich gestern nicht auf ein Verbot
des Versandhandels verschreibungspflichtiger Arzneimittel einigen.
Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüsslein, und die
gesundheitspolitische Sprecherin Maria Michalk:
"Wir bedauern, dass unser Koalitionspartner auf Bundesebene das
Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln nicht
mitträgt. Das Verbot wäre im Interesse aller Patienten und
Patienteninnen, denn nur so können wir eine flächendeckende,
wohnortnahe Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort
sicherstellen. Die CDU/CSU-Fraktion wird sich weiterhin für das
Verbot einsetzen.
Durch gleiche Spielregeln für alle Apotheken - egal, ob
Standortapotheken im Inland oder Versandapotheken im Ausland - hatten
wir bisher in Deutschland sichergestellt, dass es in der Stadt und
auf dem Land eine gute funktionierende Arzneimittelversorgung gibt.
Diese bewährten Rahmenbedingungen hat der Europäische Gerichtshof mit
einem Urteil im Herbst letzten Jahres geändert. Ausländische
Versandapotheken haben dadurch einen klaren Wettbewerbsvorteil
bekommen. Dieser gefährdet auf Dauer das Überleben inhabergeführter
Apotheken - besonders im ländlichen Raum. Auf diese Apotheken in
Wohnortnähe sind die Menschen aber angewiesen. Nur sie können mit
Medikamenten und mit fachmännischem Rat helfen, wenn nachts oder am
Wochenende Notfälle auftreten.
Daher müssen wir wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen,
damit auch die Apotheken im ländlichen Raum eine faire Chance haben.
Dazu wollten wir den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln verbieten. Der Versandhandel mit nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sollte erhalten bleiben."
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Datum: 30.03.2017 - 13:40 Uhr
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