Warenkorberinnerungen: Abmahnfalle oder zulässiges Marketinginstrument?
Grundsatz: Werbung nur mit Einwilligung
Die Nutzung einer E-Mail-Adresse für Werbung ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn der Nutzer hierin eingewilligt hat. Dies beruht auf dem datenschutzrechtlichen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, nach dem eine Datenverwendung, welche nicht gesetzlich legitimiert ist, einer Einwilligung bedarf. E-Mail-Werbung ohne eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten stellt darüber hinaus eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar.
Die Nutzung steht unter den Voraussetzungen, dass der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat, die Einwilligung protokolliert wird und der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann. Weiter muss der Nutzer darauf hingewiesen werden, dass er seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann (§ 13 Abs. 2 TMG). In der Praxis wird dies häufig durch Checkboxen im Bestellprozess oder separate Newsletterseiten im Shop umgesetzt.
Sind Warenkorb-Erinnerungen Werbung?
Vielen ist bereits bekannt, dass man für einen wöchentlichen Newsletter eine Einwilligung braucht. Allerdings ist der Begriff der Werbung sehr weit zu verstehen:
"Der Begriff der Werbung umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch alle Maßnahmen eines Unternehmens, die auf die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen gerichtet sind." (BGH, Urteil v. 12.09.2013 , I ZR 208/12)
Damit fallen nicht nur in regelmäßigen Abständen versendete Newsletter unter diesen Begriff, sondern bspw. auch Geburtstags-Mailings oder eben Warenkorb-Erinnerungen an Bestellabbrecher.
Ausnahmeregelung greift nicht
Ein Versand von E-Mail-Werbung kann unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG auch ausnahmsweise ohne Einwilligung erfolgen. Dies setzt jedoch u.a. voraus, dass die E-Mail-Adresse des Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung bereits zur Verfügung steht. Dies ist im dargestellten Fall jedoch nicht erfüllt, da bei Bestellabbrecher-Mails durch den Abbruch des Bestellprozesses gerade noch keine Ware verkauft wurde. Außerdem darf in diesem Fall nur für "eigene, ähnliche Waren" geworben werden - da aber noch gar nicht bestellt wurde, steht auch nicht fest, was eine ähnliche Ware zu der Gekauften wäre.
Unser Tipp
Das Versenden von Warenkorb-Erinnerungen ist somit unzulässig, wenn der Nutzer keine ausdrückliche Einwilligung hierzu erteilt hat. Dabei ist es nicht relevant, ob es sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher oder einen Unternehmer handelt. Obige Ausführungen gelten auch im B2B-Bereich.
Die erforderliche Einwilligung könnte z.B. zu Beginn des Bestellprozesses durch eine nicht vorangekreuzte Checkbox eingeholt werden. Eine bloße Information in der Datenschutzerklärung ist hingegen nicht ausreichend.
Wenn solche Mails ohne Einwilligung versendet werden, kann dies von Mitbewerbern, Verbänden oder qualifizierten Einrichtungen abgemahnt werden. Außerdem stehen auch dem Empfänger selbst Unterlassungsansprüche zu.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
mustafa.ucar(at)trustedshops.de
0221/77536-7531
trustedshops.de
Datum: 04.04.2017 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1476226
Anzahl Zeichen: 3758
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Mustafa Ucar
Stadt:
Köln
Telefon: 0221/77536-7531
Kategorie:
Online-Shopping
Diese Pressemitteilung wurde bisher 409 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Warenkorberinnerungen: Abmahnfalle oder zulässiges Marketinginstrument?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Trusted Shops GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Am 25. November ist wieder eines der Online-Shopping-Highlights des Jahres: der Black Friday. Es winken Schnäppchenpreise, die gerade in diesem schwierigen Jahr jeder gut gebrauchen kann. Was niemand braucht, ist auf einen Fake-Shop hereinzufallen, wo beides futsch ist: Ware und Geld. Deshalb gib
Fast drei Viertel aller Konsument*innen kaufen mit mehr Vorsicht ein ...
Einer repräsentativen Umfrage von Trusted Shops zufolge sind die Deutschen vorsichtiger beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen geworden. Grund ist die aktuelle wirtschaftliche und weltpolitische Lage, die die Online-Käufer*innen verunsichert. Gleichzeitig wächst der Bedarf nach Angeboten
Pickware wird neuer Trusted Shops Certified Software Partner ...
Nach erfolgreicher Prüfung und Zertifizierung der Komplettlösung von Pickware geht das Softwareunternehmen aus Darmstadt nun als offizieller Certified Software Partner eine Zusammenarbeit mit Trusted Shops ein. Die Pickware GmbH ist ein Softwarehersteller mit Lösungen rund um Warenwirtschaft,
Weitere Mitteilungen von Trusted Shops GmbH
Start-up-Unternehmen Meinbrillenglas.de wächst und investiert ...
Freigericht, 4. April 2017. MeinBrillenglas.de, der Online-Spezialist für den Austausch von Korrektionsgläsern in vorhandene Brillenfassungen, kann in seinem zweiten Geschäftsjahr (April 2016 bis März 2017) ein stabiles Wachstum vermelden. Der Umsatz stieg um zwölf Prozent, die Gesamtzahl der B
schuhplus - Schuhe in Übergrößen - startet neue lokale Werbekampagne ...
Ob Pumps in Übergrößen, Ballerinas in großen Größen oder extra große Halbschuhe: Als Spezialversender für Sondergrößen hat sich schuhplus auf die Schuhgrößen jenseits des Standards konzentriert - und das bereits seit fast 15 Jahren. Während eBay und Amazon gerade dabei Waren, den deutsc
schuhplus - Schuhe in Übergrößen - startet neue lokale Werbekampagne ...
Ob Pumps in Übergrößen, Ballerinas in großen Größen oder extra große Halbschuhe: Als Spezialversender für Sondergrößen hat sich schuhplus auf die Schuhgrößen jenseits des Standards konzentriert - und das bereits seit fast 15 Jahren. Während eBay und Amazon gerade dabei Waren, den deutsc
Big Data für kleine & mittelständige Unternehmen ...
Datenhandel ist ist im Internet nichts neues, man findet Firmenadressen, B2c und auch Dialogmarketing Kontakte in allen möglichen Formaten und bei Anbietern, bei denen die Preisspannen nicht unterschiedlicher sein können. Die SMC Group hat daraus ein Konzept gemacht und bringt hochwertige Daten, d




