Gericht verurteilt erstmals VW Konzern und Händler als Gesamtschuldner
Das Landgericht Karlsruhe hat mit dem Urteil vom 22.03.2017 (Az. 4 O 118/16) der Klage eines VW-Passat-Besitzers stattgegeben. Der Händler und VW wurden zu einer Zahlung von 27.394,00 Euro nebst Zinsen gesamtschuldnerisch verurteilt.
Der Kunde erwarb Ende 2012 einen Passat Variant Highline BlueMotion 2,0 TDI, welcher Anfang 2013 geliefert worden ist. In diesem Auto ist der Dieselmotor EA189 EU5 verbaut. Dieser Motor verfügte durch die Software über zwei Betriebsmodi. Außerhalb des Prüfstandes lagen die gemessenen Schadstoffwerte deutlich über den zulässigen Europäischen Werten. Nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals erklärte der Kunde die Anfechtung des Kaufvertrages wegen Täuschung, hilfsweise Rücktritt wegen Unzumutbarkeit und äußerst hilfsweise die Nachlieferung. Eine Nachlieferung erfolgte nicht.
Das Landgericht Karlsruhe urteilte, dass eine Frist von einem Monat angemessen sein. Das von Beklagtenseite aufgrund der notwendigen Zulassung durch das Kraftfahrzeugbundesamt und die Vielzahl der betroffenen Fahrzeugtypen zeitnahe keine Installation des Updates möglich war, geht nicht zulasten des Klägers. Dies kann den Verkäufer nicht entlasten.
Ferner verurteilte das LG Karlsruhe die Volkswagen AG wegen sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Das Gericht führte dazu aus:
Der Einbau der Software zur unterschiedlichen Steuerung der Abgasanlage im Prüf- und Echtbetrieb bedingt einen Mangel des Fahrzeugs. Die bewusste Lieferung eines mangelhaften Fahrzeugs ist eine sittenwidrige Schädigung. […] Die Installation der Software erfolgte mit dem Ziel die Käufer zu täuschen und durch den Absatz der Fahrzeuge Gewinn zu erwirtschaften. Diese Form des Gewinnstrebens begründet die besondere Verwerflichkeit.
Mit diesem Urteil reihen sich die Karlsruher Richter in eine Vielzahl von Landgerichten, die bereits den Rückzahlungsanspruch der Kunden bejaht haben. Mit der Gesamtschuldnerhaftung von Händler und Hersteller geht das LG Karlsruhe aber wohl einen Sonderweg, der die Verbraucher zusätzlich stärkt. Geschädigte des VW Abgasskandals sollten auf jeden Fall prüfen, ob auch für sie ein Anspruch besteht.
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Datum: 05.04.2017 - 12:31 Uhr
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