Warenkorberinnerungen: Abmahnfalle oder zulässiges Marketinginstrument?

Warenkorberinnerungen: Abmahnfalle oder zulässiges Marketinginstrument?

ID: 1476928
(PresseBox) - Ein potentieller Kunde stöbert in einem Online-Shop, füllt den Warenkorb, gibt seine Adresse ein...und bestellt im letzten Moment dann doch nicht. Dies ist für Händler ärgerlicher Alltag. Da scheint es naheliegend, Nutzer an ihren noch nicht bestellten Warenkorb zu erinnern. Doch sind solche E-Mails überhaupt zulässig? Madeleine Pilous, Rechtsexpertin bei Trusted Shops, nimmt dieses beliebte ?Marketingmittel" aus rechtlicher Sicht etwas genauer unter die Lupe.
Grundsatz: Werbung nur mit Einwilligung
Die Nutzung einer E-Mail-Adresse für Werbung ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn der Nutzer hierin eingewilligt hat. Dies beruht auf dem datenschutzrechtlichen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, nach dem eine Datenverwendung, welche nicht gesetzlich legitimiert ist, einer Einwilligung bedarf. E-Mail-Werbung ohne eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten stellt darüber hinaus eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar.
Die Nutzung steht unter den Voraussetzungen, dass der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat, die Einwilligung protokolliert wird und der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann. Weiter muss der Nutzer darauf hingewiesen werden, dass er seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann (§ 13 Abs. 2 TMG).
In der Praxis wird dies häufig durch Checkboxen im Bestellprozess oder separate Newsletterseiten im Shop umgesetzt.
Sind Warenkorb-Erinnerungen Werbung?
Vielen ist bereits bekannt, dass man für einen wöchentlichen Newsletter eine Einwilligung braucht. Allerdings ist der Begriff der Werbung sehr weit zu verstehen:
?Der Begriff der Werbung umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch alle Maßnahmen eines Unternehmens, die auf die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen gerichtet sind." (BGH, Urteil v. 12.09.2013 , I ZR 208/12)
Damit fallen nicht nur in regelmäßigen Abständen versendete Newsletter unter diesen Begriff, sondern bspw. auch Geburtstags-Mailings oder eben Warenkorb-Erinnerungen an Bestellabbrecher.


Ausnahmeregelung greift nicht
Ein Versand von E-Mail-Werbung kann unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG auch ausnahmsweise ohne Einwilligung erfolgen. Dies setzt jedoch u.a. voraus, dass die E-Mail-Adresse des Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung bereits zur Verfügung steht. Dies ist im dargestellten Fall jedoch nicht erfüllt, da bei Bestellabbrecher-Mails durch den Abbruch des Bestellprozesses gerade noch keine Ware verkauft wurde. Außerdem darf in diesem Fall nur für "eigene, ähnliche Waren" geworben werden - da aber noch gar nicht bestellt wurde, steht auch nicht fest, was eine ähnliche Ware zu der gekauften wäre.
Unser Tipp
Das Versenden von Warenkorb-Erinnerungen ist somit unzulässig, wenn der Nutzer keine ausdrückliche Einwilligung hierzu erteilt hat. Dabei ist es nicht relevant, ob es sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher oder einen Unternehmer handelt. Obige Ausführungen gelten auch im B2B-Bereich.
Die erforderliche Einwilligung könnte z.B. zu Beginn des Bestellprozesses durch eine nicht vorangekreuzte Checkbox eingeholt werden. Eine bloße Information in der Datenschutzerklärung ist hingegen nicht ausreichend.
Wenn solche Mails ohne Einwilligung versendet werden, kann dies von Mitbewerbern, Verbänden oder qualifizierten Einrichtungen abgemahnt werden. Außerdem stehen auch dem Empfänger selbst Unterlassungsansprüche zu.

Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online- Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert. Weitere Informationen: http://www.trustedshops.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online- Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert. Weitere Informationen: http://www.trustedshops.de



drucken  als PDF   INNOVATIONSPREIS-IT 2017
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 05.04.2017 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1476928
Anzahl Zeichen: 4782

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Köln



Kategorie:

New Media & Software



Diese Pressemitteilung wurde bisher 431 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Warenkorberinnerungen: Abmahnfalle oder zulässiges Marketinginstrument?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Trusted Shops GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Damit der Black Friday nicht zum Black Day wird: Das macht einen seriösen Online-Shop aus ...
Am 25. November ist wieder eines der Online-Shopping-Highlights des Jahres: der Black Friday. Es winken Schnäppchenpreise, die gerade in diesem schwierigen Jahr jeder gut gebrauchen kann. Was niemand braucht, ist auf einen Fake-Shop hereinzufallen, wo beides futsch ist: Ware und Geld. Deshalb gib

Fast drei Viertel aller Konsument*innen kaufen mit mehr Vorsicht ein ...
Einer repräsentativen Umfrage von Trusted Shops zufolge sind die Deutschen vorsichtiger beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen geworden. Grund ist die aktuelle wirtschaftliche und weltpolitische Lage, die die Online-Käufer*innen verunsichert. Gleichzeitig wächst der Bedarf nach Angeboten

Pickware wird neuer Trusted Shops Certified Software Partner ...
Nach erfolgreicher Prüfung und Zertifizierung der Komplettlösung von Pickware geht das Softwareunternehmen aus Darmstadt nun als offizieller Certified Software Partner eine Zusammenarbeit mit Trusted Shops ein. Die Pickware GmbH ist ein Softwarehersteller mit Lösungen rund um Warenwirtschaft,


Weitere Mitteilungen von Trusted Shops GmbH


Flexera Software integriert IT Asset & Security Management in die Enterprise Solution ...
München, 5. April 2017 - Flexera Software, Anbieter von Lösungen für Software Asset Management und Software Vulnerability Management, integriert als branchenweit erstes Unternehmen IT Asset & Security Management in seine Lösungen. Das ermöglicht ein effektiveres Anbieter-, Finanz- und Risik

Vision Excellence Award an Rolls-Royce Power Systems ...
Wien | Friedrichshafen, 05. April 2017 - Mit einer digitalen Einkaufsplattform stellte MTU Friedrichshafen, das Kernunternehmen von Rolls-Royce Power-Systems, die Weichen für die globale Transparenz im Einkauf. Das innovative Konzept für die konzernweite Harmonisierung von Preis- und Lieferantenda

Kompakter Dreifach-Charger: Der "ACME CH17" Wandcharger ...
Der "ACME CH17" versorgt via USB bis zu drei Geräte gleichzeitig mit Strom. Dazu bietet er zwei Ports und ein praktisches, aufrollbares Kabel mit microUSB-Stecker. In Hotels oder gar beim Camping gibt es meist nur eine sehr begrenzte Anzahl von Stromquellen. Wenn da gleich mehrere Smar

Award-Verleihung auf der CeBIT ...
Das Analystenhaus techconsult bietet mit der Studie Professional User Rating: Security Solutions (PUR-S) eine neue Orientierungshilfe auf dem Markt der IT-Sicherheitslösungen. Anlässlich der CeBIT zeichnete Geschäftsführer Peter Burghardt die Anbieter aus, die in den untersuchten Lösungsbereic


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z