Rentner weniger Rechte als Gewaltverbrecher
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Rentner weniger Rechte als Gewaltverbrecher
Im Gegensatz zu Schwerverbrechern, die ihr Recht auf Menschenwürde einklagen, besitzen rechtlich betreute Menschen in Deutschland kein Recht auf die Einhaltung der im Grundgesetz garantierten Grundrechte.
Im Fall Anna Moosmayer setzen sich alle Beteilgten über alle Menschenrechte der 99-jährigen Frau hinweg. Landrat, Richter, rechtlicher Betreuer mißachten die Grundrechte der 1910 in Schloß Zeil geborenen Frau. Die geistig und körperlich gesunde Frau erlebt seit zweieinhalb Jahren ein Martyrium, veranlasst durch die Obrigkeit. Der Landrat will, dass Frau Anna Moosmayer ihre Wohnung aufgibt und sich von Ihren Mann trennt - nur weil sie 'alt' ist.
Die Betreuungsbehörde hat sich wie eine Trickbetrügerbande in den Lebensbereich der 99-jährigen geschlichen - 'Wo sind Ihre Wertsachen?'. Der Richter am Amtsgericht entscheidet gegen den freien, natürlichen und ungebrochenen Willen der Betroffenen auf Bestellung eines Berufsbetreuers. Beschwerden werden vom Landgericht abgelehnt - ...sie können sich beschweren so oft sie wollen, an der Bestellung eines Betreuers ist nicht zu rütteln... .
Der Berufsbetreuer sperrt Bankkonten, kündigt wohnortnahe Bankverbindungen und zwingt die 99-jährige in einer 80 km entfernten Bank ihre Rente durch persönliches Erscheinen abzuholen. Eine Tagesreise für die Frau. Der Richter am Amtsgericht befiehlt dem rechtlichen Betreuer die 2002 erstellte General- und Vorsorgevollmacht zu widerrufen. Der rechtliche Betreuer stürzt die Frau in Schulden, nur um den Ehemann der 99-jährigen zu verklagen - auf Anordnung des Amtsrichters und gegen den freien Willen der 99-jährigen. Dieses Unrecht wird vom Rechtspfleger des AG Überlingen gedeckt, ... die rechtliche Betreuung wird einwandfrei geführt ... .
Zur Zeit läßt der rechtliche Betreuer der Betreuten nur noch 400 Euro monatlich von ihrer Rente abheben. Wo bleibt da die viel gepriesene Menschenwürde und das Recht auf Freiheit?
Im Oktober 2009 wurde Frau Moosmayer während des Geldabhebens von der Polizei verhaftet, um in der ZfP Weissenau zwangsbegutachtet zu werden. Nun hat Frau Moosmayer Angst ihre Rente abzuholen, da sie befürchtet, wieder abgeführt zu werden.
Eine Frau, die kein Verbrechen begangen hat, wird in Deutschland behandelt wie ein Schwerkrimineller. Verfolgt von Polizei, Justiz und weiteren Behörden.
Steht dieser Frau in unserer anscheinend humanen Gesellschaft nicht auch das Recht, wie einem Schwerverbrecher zu, - Freiheit und ein menschenwürdiges Dasein. Muss sie auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die BRD verklagen?
Sie will doch nur eins: In Frieden und Freiheit leben, ohne rechtliche Betreuung und unter Einhaltung der Menschenwürde - an der Seite ihres Ehegatten.
Pressekontakt
Anna Moosmayer
Sonnhalde 28
88709 Meersburg
Wegen Postkontrolle durch rechtlichen Betreuer,
zur Zeit nur per E-Mail erreichbar:
E-Mail: anna@presse.moosmayer.info
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Datum: 21.12.2009 - 19:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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