Hochzeit: Finanztipps für Brautpaare
Berlin, den 06. April 2017 – Eine Hochzeit kostet nicht selten mehrere Tausend Euro. Brautkleid, Location und Flitterwochen können das verfügbare Budget schnell sprengen. Das Vergleichsportal TopTarif erklärt, worauf Paare bei der Finanzierung ihrer Hochzeit achten sollten und wie sie ihre Haushaltskasse entlasten.
Bevor es heißt „Ja, ich will“, sagen viele Brautpaare „Ja“ zum Kredit. Nicht jeder kann seine Traumhochzeit allein aus Ersparnissen finanzieren. Generell können Kredite von mehr als einer Person beantragt werden. Diesen Vorteil kann jedes Paar schon vor der Heirat nutzen – ob als Teil- oder Vollfinanzierung. Zwei Kreditnehmer steigern nicht nur die Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit bewilligt wird, in der Regel erhalten sie auch einen besseren Zins. Bei Kreditsummen von 5.000 bis 10.000 Euro zahlen zwei Kreditnehmer im Schnitt 7 Prozent weniger Zinsen als eine Einzelperson – das zeigt eine Auswertung von TopTarif. Der Grund: Da beide Kreditnehmer gesamtschuldnerisch haften, erhält die Bank eine höhere Sicherheit.
„Vor der Hochzeit hilft eine Kalkulation, die Ausgaben im Blick zu behalten und versteckte Kostenfallen ausfindig zu machen. Ein Kredit sollte nicht dazu verleiten, über die eigenen Verhältnisse zu planen. Paare sollten sich unbedingt ein Limit und Prioritäten setzen“, rät TopTarif-Geschäftsführer Dr. Arnd Schröder. „Ein wichtiges Detail bei der Kreditaufnahme ist die kostenlose Sondertilgung. Dadurch können Paare ihre monatlichen Raten und die Gesamtlaufzeit reduzieren. Zum Beispiel können so Geldgeschenke der Hochzeitsgäste unmittelbar zur Tilgung beitragen.“
-Nach der Hochzeit Versicherungen verkuppeln-
An anderer Stelle lässt sich nach der Hochzeit Geld sparen, da bei vielen Versicherungspolicen ein Vertrag ausreicht. Dazu zählen die private Haftpflicht, die Hausratversicherung, der Reisekranken- und der Rechtsschutz. Single-Tarife lassen sich problemlos in einen Familientarif umwandeln. Es ist gesetzlich geregelt, dass der jüngere Vertrag ohne weiteres außerordentlich gekündigt werden kann. Das gilt auch für unverheiratete Paare, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. „Die ältere Police ist aber nicht zwangsläufig auch immer die bessere. Gibt es mittlerweile günstigere und leistungsstärkere Tarife auf dem Markt, empfiehlt sich die fristgemäße Auflösung des Altvertrages“, sagt Dr. Schröder.
-Sozialversicherungen: Vorteile nutzen und gegenseitig absichern-
Grundsätzlich benötigt jede Person eine separate Krankenversicherung. Eine Besonderheit gilt hingegen für verheirate Paare in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können von der Familienversicherung profitieren. Das bedeutet: Ein Ehepartner kann den anderen beitragsfrei mitversichern. Die Familienversicherung ist jedoch nur möglich, wenn das Einkommen des mitzuversichernden Partners 425 Euro oder bei einem Minijob 450 Euro pro Monat nicht überschreitet. Auch Kinder können kostenfrei mitversichert werden. Wer privat krankenversichert ist, braucht weiterhin für jedes Familienmitglied einen gesonderten Vertrag.
Damit der Ehepartner und gemeinsame Kinder im Todesfall finanziell abgesichert sind, sollten Verheiratete auch über den Ernstfall nachdenken und vorsorgen. Eine Basisabsicherung haben Ehepaare bei der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Stirbt ein Partner, hat der andere Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Diese allein reicht aber oft nicht aus, da dem Hinterbliebenen selbst mit der „großen Witwenrente“ nur 60 Prozent der gesetzlichen Rente des verstorbenen Partners bleiben. Ähnlich verhält es sich bei der Betriebsrente, insofern der Schutz vereinbart wurde. „Passenden Schutz bieten Risikolebensversicherungen, bei der sich Partner über Kreuz versichern“, sagt Dr. Schröder. Beim Kreuzmodell versichert der Ehemann das Leben seiner Frau – und andersherum. Verstirbt ein Partner, erhält der andere die Versicherungssumme steuerfrei.
Darüber hinaus sollten Verheiratete auch daran denken, ihr Bezugsrecht der Lebens- oder Unfallversicherung zu ändern. Besitzen beide Partner eine Police, können sie sich gegenseitig als Begünstigten einsetzen. Nur dann wird im Todesfall an den überlebenden Partner die volle Leistung ausgezahlt.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 07.04.2017 - 16:10 Uhr
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