Minijobs entsprechen meist den Wünschen der Arbeitnehmer - Brossardt: "Keine Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung"
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e. V. wendet sich gegen die Diskreditierung von Minijobs. "Die
Behauptungen, dass Minijobs immer weiter zunehmen, ist unzutreffend.
Die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten lag zwischen
2006 und 2014 konstant bei knapp 5,1 Millionen und ist zuletzt auf
4,9 Millionen gesunken. Im gleichen Zeitraum ist die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um fünf Millionen
gestiegen. Dies beweist: Eine Verdrängung
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs findet
nicht statt", sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Die vbw widerspricht auch der Darstellung des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung,
wonach rund die Hälfte der ausschließlich geringfügig Beschäftigten
unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns bezahlt wird. Brossardt: "Die
Arbeitgeber treten insgesamt entschlossen dafür ein, dass die
bestehenden Regelungen eingehalten werden. Das bestätigen auch die
systematischen Betriebskontrollen der Rentenversicherung, denen
ausnahmslos alle Arbeitgeber regelmäßig unterliegen. Bei über 80.000
Überprüfungen ergaben sich lediglich 139 Beanstandungen wegen
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz", so Brossardt.
Der vbw Hauptgeschäftsführer betont, dass das Ergreifen eines
Minijobs insbesondere auch im Interesse der Arbeitnehmer liegt:
"Minijobs entsprechen in den meisten Fällen den persönlichen
Wünschen. Häufig handelt es sich um Personen, die keine umfangreiche
Erwerbstätigkeit anstreben, aber dennoch etwas hinzuverdienen
möchten. Dies gilt gerade für Schüler, Studierende, Rentner und nicht
voll berufstätige Ehepartner. Über 80 Prozent der Minijobber sind mit
ihrer Arbeitszeit zufrieden und wünschen sich keinen größeren
Stundenumfang. Das sollte man respektieren."
Pressekontakt:
Kontakt: Andreas Ebersperger, Tel. 089-551 78-373,
andreas.ebersperger@ibw-bayern.de, www.vbw-bayern.de
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Datum: 18.04.2017 - 12:34 Uhr
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