Sachverständige überwachen Energiehändler
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Kontrollfunktion in Stellvertretung für Brennstoffkunden
Seit einigen Jahren gibt es jedoch bundesweit die Möglichkeit, dieses Vertrauen mittels einer kompetenten Überwachung der Lieferumstände durch Sachverständige zu untermauern. Für die Käufer ist dieser Profi-Check ihres Energieversorgers nicht einmal mit Kosten verbunden. Sie müssen nur darauf achten, dass er mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel ausgezeichnet wurde. Dann ist gewährleistet, dass der Händler sich dauerhaft einer aufwändigen Überwachung nach den Prüfbestimmungen des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. unterzieht. Die Vergabe-Kriterien für das Gütezeichen haben einen breiten gesellschaftlichen Rückhalt. Erarbeitet werden sie nämlich gemeinsam von Bundes- und Landesministerien, Verbänden, wissenschaftlichen Prüfinstituten, Verbraucherorganisationen sowie Vertretern von Herstellern, Handel und Anbietern. Auf der Grundlage der in dieser Allianz abgestimmten Richtlinien kontrollieren die Sachverständigen regelmäßig die Seriosität und die Lieferzuverlässigkeit der Händler (www.guetezeichen-energiehandel.de). Dabei müssen die Lieferanten unangemeldeten Zutritt zu allen Lagern, Betriebsgebäuden und Fahrzeugen sowie Akteneinsicht zu Preistransparenz und Abrechnungssystem gewähren. Auf diese Weise können die Prüfer stellvertretend für den Energiekäufer eine Kontrollfunktion übernehmen, die bei jedem Liefervorgang der Qualitätssicherung dient.
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Datum: 24.04.2017 - 13:15 Uhr
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Energie & Umwelt
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