Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen versuchten Mordes, Geiselnahme und Vergewaltigung
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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen versuchten Mordes, Geiselnahme und Vergewaltigung
Das Landgericht Leipzig hat den Angeklagten deshalb u. a. wegen versuchten Mordes (1. Tat) zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem es einen unbedingten Tötungsvorsatz des Angeklagten für erwiesen hielt. Es hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die für Mord gesetzlich zwingend vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe im Hinblick darauf zu mildern, dass es tatsächlich nicht zum Tod des Opfers gekommen war. Das Landgericht hat das Absehen von einer Strafmilderung unter anderem damit begründet, dass das Opfer den Mordversuch nur dank besonders glücklicher Umstände überlebt habe.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 8. Dezember 2009 ? 5 StR 441/09
Landgericht Leipzig ? 1 Ks 300 Js 63770/08 ? Urteil vom 22. Juni 2009
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Datum: 23.12.2009 - 18:07 Uhr
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