LG Landshut verurteilt V + 2 - Vermittler und Altgesellschafter
Urteil trifft Kapitalanlagenberater, Treuhandgesellschaft des Fonds und einen Kommanditist als Naturalperson - Aufklärung: kein Hinweis auf Risiken und lange Laufzeit erteilt.
Aufklärungspflicht: Risiko - Totalverlust - Laufzeit
Rechtsanwalt Röhlke erklärt die Hintergründe des Urteils: "Es handelt sich um eine aus unserer Sicht alltägliche V + - Beratungssituation: nach Auskunft unserer Mandanten hat der Berater sie aufgefordert, eine bestehende Lebensversicherung aufzulösen und die freiwerdenden Gelder bei der V + 2 KG einzuzahlen. Wesentliche Risiken seien nicht mitteilungsbedürftig gewesen, da es keine bei dem Fond gäbe. Das einzige Risiko sei, dass die Auszahlungen manchmal etwas später kämen, wenn die V + ausnahmsweise einmal eine lukrative Unternehmensbeteiligung nicht rechtzeitig veräußern könne. Das hohe Risiko des Totalverlustes oder aber der langen Vertragslaufzeit hat der Berater dagegen komplett unter den Tisch fallen lassen, was vom Landgericht Landshut dann als Beratungsfehler angesehen wurde. Entsprechend wurde der Vermittler verurteilt", teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit.
Durchsetzung der Haftungsansprüche gegenüber der Treuhandgesellschaft und Kommanditist
Bemerkenswert an dem Urteil ist auch, dass eine natürliche Person als Kommanditist, der im Gesellschaftsvertrag der V + 2 noch zu finden war, ebenso zur Haftung herangezogen wurde wie die Treuhandgesellschaft des Fonds. Auf diese wandte das Landgericht (LG) Landshut richtigerweise die gefestigte Rechtsprechung zur Altgesellschafterhaftung des Bundesgerichtshof (BGH) an.
"Wir erwarten in Kürze weitere Urteile zugunsten der hier vertretenen Mandanten, so dass eine gerichtliche Aufarbeitung des Anlegerskandals V + weiter voranschreitet, teilt der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit. Für weitere Informationen stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71526071 oder office@kanzlei-roehlke.de gerne zu Verfügung.
Themen in dieser Pressemitteilung:
r-hlke
fonds
vermittler
lebensversicherung
v-2
treuhandgesellschaft
kommanditist
risiko
aufkl-rung
totalverlust
vertragslaufzeit
haftung
schadensersatz
rechtsanwalt
berlin
landshut
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
anwalt(at)kanzlei-roehlke.de
0049 (0)30 715 206 71
http://www.kanzlei-roehlke.de
Datum: 27.04.2017 - 18:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1484846
Anzahl Zeichen: 2553
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christian-H. Röhlke
Stadt:
Berlin
Telefon: 0049 (0)30 715 206 71
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 462 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"LG Landshut verurteilt V + 2 - Vermittler und Altgesellschafter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Röhlke Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).