Abschlussprüfung Realschule, Hauptschule, Gymnasium – Eltern sollten vor Schulabschluss an Berufsunfähigkeitsversicherung denken
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Wer eine Ausbildung beginnt, sollte auch die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch Auszubildende, die einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen, zahlen wesentlich höhere Beiträge als beispielsweise kaufmännische Auszubildende. „Bei manchem Versicherer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abgeschlossen werden. Das ist wesentlich billiger“, empfiehlt Siegfried Karle, GVI-Präsident. Deshalb sollten betroffene Eltern bereits vor dem Schulabschlusszeugnis für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen“, rät Siegfried Karle.
„Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherer einige Ausbildungsberufe erst gar nicht versichern wollen“, warnt Siegfried Karle. Wenn doch, verlangen sie hohe Beiträge oder haben Begrenzungen in der Laufzeit. Über die gesamte Laufzeit könnte sich der Mehraufwand auf über 20.000 Euro summieren. „Das ist kein Kleckerbetrag und sollte gespart werden“, so Karle. Doch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss noch als Schüler vor dem Schulabschluss mit Ausstellung des Abschlusszeugnisses getätigt werden, warnt Karle.
Weitere Informationen, wie z.B. den Spartipp Berufsunfähigkeitsversicherung „5 Gründe warum Eltern ihre Kinder schon als Schüler gegen Berufsunfähigkeit versichern sollten“ sind bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abrufbar. Zudem stehen die Experten der GVI noch bis zum 12. Mai zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info@geldundverbraucher.de gestellt werden.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 02.05.2017 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1485978
Anzahl Zeichen: 2286
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.05.2017
Diese Pressemitteilung wurde bisher 485 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Abschlussprüfung Realschule, Hauptschule, Gymnasium – Eltern sollten vor Schulabschluss an Berufsunfähigkeitsversicherung denken"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
26.06.2025. In den ersten Bundesländern beginnen am Wochenende die Sommerferien. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder
Eine Geldanlage für Kinder – Aufbau eines Rücklagenkontos meist sinnvoll ...
31.08.2023. Nach Geburt, Schul- oder zu Ausbildungsbeginn eines Kindes beschäftigen sich viele Eltern oder Großeltern gerne mit dem Thema Vermögensaufbau für die Kinder (z.B. Aufbau von Rücklagen für Studium, Ausbildung, Altersvorsorge, etc.) und suchen vernünftige Lösungen. Die Verbrauchero
Trotz derzeitigem Börsenhoch sollten die Anleger auf Risikotoleranz achten ...
29.08.2023. Nach den seit Jahresbeginn gestiegenen Kursen an den Börsen herrscht bei vielen Anlegern Optimismus. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger dennoch nicht blind Aktien zu kaufen, sondern beim Kauf immer seine Risikotoleranz und seine Risikotragf
Weitere Mitteilungen von GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Anlegern der Gewa-Tower-Anleihe drohen hohe Verluste ...
Nach einer Pressemitteilung der Stuttgarter Zeitung hat die Projektgesellschaft der Gewa-Tower-Anleihe einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Esslingen eröffnete am 21. November 2016 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gewa 5 to 1 GmbH & Co. KG (Az.: 13 IN 789/16). Den Gläu
OLG Karlsruhe: Bausparkassen dürfen zuteilungsreife Verträge nicht kündigen ...
Der für Bankrecht zuständige 17. Zivilsenat des OLG Karlsruhe hat die Kündigung eines Bausparvertrags durch die Bausparkasse mit seinem Urteil vom 8.11.2016 (Az. 17 U 185/15) für unwirksam erklärt. Geklagt hatte ein Ehepaar, das bereits im Jahr 1991 einen Bausparvertrag über eine Bausp
Stattgegeben: Kündigung auf Verlangen des Betriebsrats ...
Der Fall Eine langjährige Mitarbeiterin eines Versicherungsunternehmens fällt immer wieder durch ihr aggressives Verhalten und tätliche Angriffe gegenüber ihren Kollegen auf. Der Betriebsrat schaltet sich ein. Er fordert vom Arbeitgeber die Kündigung oder zumindest eine Versetzung der Mitarbei
Neue Seminartermine: Compliance-Schnittstellen zu Datenschutz, Zentrale Stelle und Interner Revision ...
Unser Seminar schult Sie u.a. in den Bereichen Risk Assessment, Compliance-Management, Gefährdungsanalyse und Kontrollsysteme. > Neue Compliance-Funktion gemäß MaRisk 5.0 - §25 KWG neu - Aufgaben und organisatorische Einbindung > Begrenzung von persönlichen Haftungsrisiken sowie Min




