Wann muss Bauherr haften? / Wer Architekten oder Handwerker beauftragt, ist nicht automatisch von de

Wann muss Bauherr haften? / Wer Architekten oder Handwerker beauftragt, ist nicht automatisch von der Haftung befreit (FOTO)

ID: 1487234

(ots) -
Bauen kostet Geld - viel Geld. Diese Wahrheit gilt für private
Bauherren auch in Zeiten niedriger Zinsen. Kosten drohen beim Hausbau
aber noch von ganz anderer Seite. Jedes Jahr ereignen sich auf
Baustellen tausende privater Unfälle und oftmals enden sie damit,
dass der Bauherr haften muss. Selbst wer einen Architekten oder
Handwerker beauftragt, ist nicht automatisch von der Haftung befreit,
jeder Bauherr hat Sorgfaltspflichten.

Die beginnen mit der Auswahl der Firmen und der Kontrolle der
Baustelle. Auch obliegt es ihm sicher zu stellen, dass von der
Baustelle keine Gefahren ausgehen. Dagegen unabsichtlich zu
verstoßen, geht schneller als man denkt. Wer zum Beispiel dem
Nachbarn im Dunkeln den Rohbau zeigt und ihn danach allein auf der
ungesicherten Treppe gehen lässt, ist ganz schnell in der Haftung,
wenn besagter Nachbar die Treppe herunterfällt und sich dabei
verletzt.

Selten trifft den Bauherren alleine die Schuld - meist sind
Handwerker oder Architekt mitverantwortlich - trotzdem steht es dem
Geschädigten offen, seine Ansprüche alleine bei ihm geltend zu
machen. Dies hat der Gesetzgeber im Rahmen der gesamtschuldnerischen
Haftung so festgelegt. Bei Personenschäden kann das ganz schnell ganz
teuer werden. Wie und wann der Bauherr von den anderen
Schadenverursachern letztlich sein Geld zurück erhält, ist, wie die
HUK-COBURG mitteilt, ganz allein sein Problem. Wem dieses Risiko zu
hoch ist, braucht eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Baustoffe sichern

Finanzielle Risiken lauern noch an anderer Stelle: Schon vor dem
ersten Spatenstich lagern teure Materialien auf dem Grundstück und
binnen kurzer Zeit steht meist der Rohbau. Schlägt bei einem Unwetter
zum Beispiel der Blitz ein und es brennt, muss der Bauherr die
Baustoffe wiederbeschaffen und den Rohbau erneut hinstellen lassen.


Wer kurz vor Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abschließt, ist
im Falle eines Sturms oder dem Ausbruch eines Feuers auf der sicheren
Seite. Sie schließt für 24 Monate kostenlos eine Rohbauversicherung
mit ein. Versichert sind neben dem eigentlichen Rohbau auch Garagen,
Carports sowie alle auf dem Grundstück gelagerten Baustoffe und
Bauteile.



Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: +49 (09561) 96-2084
Email: karin.benning@huk-coburg.de

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 04.05.2017 - 11:00 Uhr
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Kategorie:

Bau & Immobilien



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