Führungskräfte Chemie: Generalanwalt des EuGH stärkt deutsche Mitbestimmung
In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) das deutsche Modell der Unternehmensmitbestimmung bestätigt.
?Tiefgreifende Veränderungen am deutschen Mitbestimmungsmodell würden letztlich zulasten der Arbeitnehmervertretungen gehen ?, erläutert Kronisch den Hintergrund. Die Partizipation der Arbeitnehmer sei elementar für ihre Identifikation mit ihren Unternehmen. Vertreter aller Arbeitnehmergruppen säßen dabei gemeinsam in einem Boot. ?Auch die Arbeitgeber profitieren von der Mitbestimmung?, hebt Kronisch hervor. ?Mitbestimmung sorgt für eine bessere Corporate Governance und für bessere wirtschaftliche Ergebnisse.? Nicht zuletzt dank der Mitbestimmung haben sich deutsche Unternehmen in der Finanz- und Wirtschaftskrise so robust und widerstandsfähig gezeigt, so der VAA-Hauptgeschäftsführer.
Im konkreten Fall hatte ein Aktionär des Reiseveranstalters TUI gegen die Zusammensetzung des Aufsichtsrats geklagt. Ihm zufolge dürfe das Gremium nur aus Vertretern der Anteilseigner bestehen, weil die Arbeitnehmerbank aufgrund der Nichtberücksichtigung von Arbeitnehmern im Ausland fehlerhaft zustande gekommen sei. Das zuständige Gericht hatte den Fall dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Nach der nun vorliegenden Meinung des Generalanwalts werden durch das deutsche Mitbestimmungsgesetz weder ausländische Mitarbeiter benachteiligt noch wird deren Freizügigkeit innerhalb der EU eingeschränkt.
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Die Führungskräfte Chemie sind zusammengeschlossen im Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA). Als Berufsverband und Berufsgewerkschaft vertritt der VAA die Interessen von rund 30.000 Führungskräften aller Berufsgruppen in der chemischen Industrie und den angrenzenden Branchen. Zur firmenübergreifenden Branchenvertretung schließt der VAA Tarifverträge und führt einen intensiven Dialog mit den Sozialpartnern und weiteren Organisationen der Chemie.
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Datum: 05.05.2017 - 16:05 Uhr
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