NOZ: Botschafter kritisiert Auftrittsverbot als unanständig und zynisch
ID: 1488750
unanständig und zynisch
Osnabrück. Zum Auftakt der Entscheidungswoche des Eurovision Song
Contests (ESC) in der ukrainischen Hauptstadt Kiew hat Russland in
scharfen Tönen das Auftrittsverbot für seine Sängerin Julia Samoilowa
kritisiert. Der russische Botschafter in Berlin, Wladimir Grinin,
sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag), "ich glaube nicht,
dass es hierbei wirklich um die politische Krise oder um die Krim
geht, eher um reinen Zynismus."
Für die im Rollstuhl sitzende Russin endete der Traum einer
ESC-Teilnahme, weil ihr ein Auftritt auf der annektierten Krim im
Jahr 2015 vorgeworfen wurde. Dies hatte ein Einreiseverbot für die
Ukraine zur Folge, das auch für die Teilnahme am völkerverbindend
konzipierten ESC nicht ausgesetzt oder verkürzt worden ist. "Es ist
schade, dass so eine tolle Sängerin darunter leiden muss, weil die
heutige ukrainische Macht so stark von der Russophobie und von den
nationalistischen Komplexen verseucht ist", bedauerte Grinin. "So ein
Benehmen ist absolut unanständig."
Die Ukraine verwehrte auch zahlreichen russischen Journalisten
trotz Akkreditierung zum ESC die Einreise, weil diese in den
vergangenen Jahren von der Krim berichtet hatten.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Original-Content von: Neue Osnabr?cker Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.05.2017 - 05:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1488750
Anzahl Zeichen: 1650
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 299 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"NOZ: Botschafter kritisiert Auftrittsverbot als unanständig und zynisch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).