Was ewig währt, wird nicht immer gut / Bauzeitverlängerungen belasten Bauherren mehr als nur emotional
ID: 1488893
einer eigenen Immobilie selten ohne Hürden: Häufig wird der Zeitplan
nicht exakt eingehalten und eine Bauzeitverlängerung droht. Tritt
dieser Ernstfall tatsächlich ein, sind Streitigkeiten zwischen
Bauherr und Auftragnehmer noch das kleinere Übel. "Bei
Bauzeitverlängerungen kommt es neben weiteren Kosten auch zu
rechtlichen Konsequenzen, die schließlich das Gericht klären muss.
Deshalb gilt es einen ausreichend großen Puffer einzukalkulieren, um
solche Ärgernisse direkt zu vermeiden", rät Stephan Scharfenorth,
Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(https://www.baufi24.de/).
Verschiebt sich die Fertigstellung gravierend nach hinten, wird
zunächst geklärt, wer die Verzögerung verursacht hat. Haben Bauherren
Eigenleistungen geplant und können diese doch nicht selbst
durchführen, müssen sie die Mehrkosten alleine tragen. Auch bei
Fehlkalkulationen des Materials durch den Baudienstleister und dem
daraus resultierenden Zeitverlust bei Nachbestellungen wird in der
Regel der Bauherr zur Kasse gebeten. Seit einer Gesetzesreform Anfang
2017 müssen Verkäufer zukünftig bei mangelhafter Ware die Mehrkosten
tragen. Hierdurch wird die Partnerschaft zwischen Bauherr und
Bauträger fairer gestaltet. Treten Verzögerungen wegen Schäden durch
höhere Gewalt auf, trägt zwar niemand die Schuld, dennoch muss der
Bauherr die Mehrkosten zahlen. Dem können clevere Häuslebauer aber
entgehen, indem sie eine Bauleistungsversicherung abschließen.
Hiermit sind Schäden durch höhere Gewalt während der Bauphase
versichert.
Um Ärger, Mehrkosten und Zeitverlust vorzubeugen, empfehlen
Experten die Einplanung eines zeitlichen und finanziellen Puffers.
Flexible Absprachen mit dem derzeitigen Vermieter oder zukünftigen
Käufer des alten Eigenheims verhindern, dass Bauherren bei
Verzögerungen plötzlich auf der Straße sitzen, weil der Umzug in die
neue Immobilie zu knapp kalkuliert wurde. Auch sollten grundsätzlich
alle Häuslebauer einen "Notgroschen" zur Verfügung haben. So stellen
unvorhergesehene Ausgaben keine Katastrophe dar. Im Idealfall wird
dieser nicht benötigt und kann nach Fertigstellung als Sondertilgung
in die Baufinanzierung einfließen. Wie sich monatliche Raten aus
Zins, Tilgung und Sondertilgung bei unterschiedlichen
Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen zusammensetzen, erfahren
Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.
Über Baufi24
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Datum: 09.05.2017 - 10:00 Uhr
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