AHRENDT: Bagatellgrenze für Kündigungen ist falsch
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AHRENDT: Bagatellgrenze für Kündigungen ist falsch
BERLIN. Zur Debatte um eine gesetzliche Regelung für Bagatellgrenzen für Kündigungen von Arbeitsverhältnissen erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:
Die Debatte um gesetzliche Vorgaben für Entlassungen von Arbeitnehmern wegen geringeren Delikten ist unnötig. Ein Gesetz kann nicht die Frage beantworten, bis wann eine Bagatelle vorliegt und ab wann die Grenzen überschritten sind.
Wann ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden kann, weil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar geworden ist, muss das Gericht im Einzellfall entscheiden. Es kann nicht sein, dass ein Arbeitnehmer überhaupt erwägt, bei welchem Verhalten er noch mit einem blauen Auge davon kommen kann.
Das Bundesarbeitsgericht steht seit Jahren für eine ausgewogene Rechtssprechung, auf die man auch in Zukunft vertrauen dürfen wird.
So wird auch deutlich, dass der Gesetzesvorschlag der SPD, der Bagatellfälle für Kündigungen gesetzlich festlegen will, schlichtweg populistisch und für die Praxis sinnlos ist.
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Datum: 30.12.2009 - 13:06 Uhr
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