NOZ: Grüne werfen Verteidigungsministerin "Fahrlässigkeit" vor
ID: 1489809
"Fahrlässigkeit" vor
Fraktionschef Hofreiter: Innere Reform der Bundeswehr überfällig -
" Problem rechtsextremer Gesinnung war bekannt"
Osnabrück. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter hat die von
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) angekündigte
innere Reform der Bundeswehr als überfällig bezeichnet. Es sei
"fahrlässig", dass die Ministerin erst nach öffentlichem Druck auf
das seit Langem bekannte Problem rechtsextremer Gesinnung in Teilen
der Bundeswehr reagiere, kritisierte Hofreiter in der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag).
In den vergangenen vier Jahren ihrer Amtszeit habe es die
CDU-Politikerin versäumt, ihrer Verantwortung nachzukommen und
Missständen entschieden entgegen zu wirken. "Wenn Kasernen mit
Wehrmachtsandenken geschmückt werden und das niemanden aufstößt,
zeigt das auch: die Ministerin hat es nicht geschafft, eine neue
Melde- und Führungskultur in der Bundeswehr zu etablieren", betonte
Hofreiter. Auch sei kaum vorstellbar, dass die drei unter
Terrorverdacht Festgenommenen völlig unbemerkt eine rechte
gewaltbereite Gruppe in der Bundeswehr aufbauen konnten. "Hier sind
noch viele Fragen offen", erklärte der Grünen-Politiker.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Original-Content von: Neue Osnabr?cker Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.05.2017 - 15:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1489809
Anzahl Zeichen: 1627
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 234 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"NOZ: Grüne werfen Verteidigungsministerin "Fahrlässigkeit" vor"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).