RENÉ LEZARD: Das müssen Anleger angesichts der anberaumten Abstimmung bedenken
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Die RENÉ LEZARD Mode GmbH (Schwarzach) schlägt den Anleihegläubigern für die Abstimmung bereits einen gemeinsamen Vertreter vor. Jeder ist aber auch berechtigt, einen Gegenantrag zu stellen und damit eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten. Damit die Abstimmung beschlussfähig ist, muss ein Quorum von mindestens 50 Prozent an ihr teilnehmen. Der entsprechende Beschluss erlangt Wirksamkeit, wenn dieser die einfache Mehrheit der teilnehmenden Stimmrechte erreicht.
H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de), weist jedoch auf das Folgende hin: ?Nur ordnungsgemäß abgegebene Stimmen werden auch berücksichtigt. Zudem muss die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen werden. Hierbei sind bestimmte Formalien zu beachten, fachmännische Unterstützung kann deshalb hilfreich sein. In jedem Fall ist diese Anlegern aber zur Bestimmung ihrer weiteren Vorgehensweise und zur Prüfung ihrer Ansprüche zu empfehlen.? Die Vereinsanwälte des DFMS helfen sehr gern mit einer kostenfreien Erstberatung.
Weiterführende Hinweise finden Sie auf unserer Internetseite.
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Datum: 12.05.2017 - 11:55 Uhr
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