DataSV: Gerichts-Sachverständiger – Was ist bei mündlichen Gutachten zu beachten?
In vielen Gerichtsprozessen, z.B. wegen Baumängeln, Mietstreitigkeiten, Kfz-Schäden und Arzthaftung, sind Sachverständigengutachten nicht nur schriftlich vorzulegen, sondern müssen später auch mündlich erläutert werden. Die Zahl der Anhörungstermine nimmt in den letzten Jahren stetig zu. In anderen Verfahrensarten, besonders im Strafprozess, sind ohnehin durchweg mündliche Gutachten vor Gericht zu erstatten.
Logo DataSV(firmenpresse) - Die Gerichtsgutachten werden heute besonders kritisch „unter die Lupe“ genommen. Der Sachverständige sieht sich dann in Gerichtsterminen besonderen Anforderungen ausgesetzt, die aus dem unmittelbaren Kontakt zu den Verfahrensbeteiligten, häufig gepaart mit Kritik am Gutachten, resultieren. Wie muss sich der Sachverständige in einer solchen Situation richtig verhalten?
In einer aktuellen Leitlinie von www.DataSV.info, der neuen Online-Datenbank für Sachverständige und Juristen im Internet, erhält der Gerichts-Gutachter unter dem Titel „Mündliches Gutachten und Gutachtenerläuterung des gerichtlichen Sachverständigen: Merkblatt für richtiges Verhalten“ jetzt viele nützliche Praxistipps. Das Dokument (DokNr. 1-02-0351) vermittelt grundlegende Empfehlungen für eine sachgerechte Vorbereitung und Wahrnehmung von Gerichtsterminen, in denen das Gutachten zu erstatten oder zu vertreten ist. Außerdem werden anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis rhetorische Hinweise für bewährte Abwehr- und Dilationsmethoden gegeben. Damit erhält der Sachverständige wirksame Hilfestellungen nicht nur für ein überzeugendes Auftreten, sondern auch zur Vermeidung begründeter Ablehnungen und Vergütungsverluste. Das neunseitige Dokument steht in der Datenbank unter www.DataSV.info/Ausbildung.html zum kostenpflichtigen Download zur Verfügung.
Peter-Andreas Kamphausen / Redaktion DataSV
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Datum: 03.01.2010 - 13:30 Uhr
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