Liti-Link AG fordert für Anleger Vermittlungsprovisionen in der Schweiz zurück - Anleger in Deutschland sollten handeln
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- Banken und Finanzdienstleister in der Schweiz halten seit Jahren
Vermittlungsprovisionen für Anlageprodukte in Milliardenhöhe
zurück
- Mit neuem Online-Service "Retro-Back" von Liti-Link
unkompliziert Ansprüche prüfen und Verjährung stoppen
- Liti-Link macht finanzielle Ansprüche in der Schweiz
unverzüglich geltend
Viele Banken und Vermögensverwalter in der Schweiz haben in
Vergangenheit unrechtmäßig Vermittlungsprovisionen für Anlageprodukte
in Milliardenhöhe einbehalten. Diese Gebühren - in der Schweiz
Retrozessionen genannt - stehen nach einem Grundsatzurteil des
Schweizer Bundesgerichts (4 A 127/2012) den Kunden zu. Dies gilt für
viele tausend Anleger aus Deutschland, auch für die mehr als 100.000
Anleger, die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet haben.
Nur wenige Anleger haben allerdings ihre Forderungen bisher in der
Schweiz geltend gemacht und nutzen nicht die Möglichkeit zur
Rückforderung aus Unkenntnis oder Furcht vor hohen Anwaltskosten. In
vielen Fällen droht daher die Verjährung von hohen finanziellen
Ansprüchen.
Der auf Forderungsmanagement spezialisierte Schweizer
Dienstleister Liti-Link AG prüft ab sofort mit dem neuen
Online-Service Retro-Back die finanziellen Ansprüche von Anlegern
gegenüber Schweizer Banken und Vermögensverwaltern und setzt diese
zielgerichtet und vertraulich durch. Anleger haben nun erstmals die
Möglichkeit, ihre Ansprüche ohne Risiko mit großer Erfolgsaussicht
zurückzuerhalten, bevor diese verjähren. Experten schätzen -
basierend auf Zahlen der Schweizer Bankiersvereinigung Swiss Banking
von 2012 - dass so drei bis vier Milliarden Schweizer Franken
unrechtmäßig einbehalten worden sind, die den Kunden gehören (Quelle:
Finalix AG, Zug, 2014).
Einfache Rückforderung von berechtigten Ansprüchen
Anleger aus Deutschland, die in den vergangenen Jahren Geld in der
Schweiz angelegt haben, können auf www.litilink.com mit dem
Retro-Rechner zuerst die voraussichtliche Höhe ihrer Rückforderung
selber ermitteln. Nach Beauftragung prüft Liti-Link ohne weitere
Verpflichtungen für die Kunden die tatsächliche Höhe der Ansprüche in
der Schweiz. Im nächsten Schritt stoppt Liti-Link die Verjährung.
Hierfür werden die Ansprüche bei dem zuständigen Amt - durch die
sogenannte Betreibung, die schweizerische Form des Mahnverfahrens -
unverzüglich geltend gemacht. Liti-Link fordert parallel die Gebühren
von der Bank bzw. dem Finanzdienstleister für die letzten 10 Jahre
(zuzüglich 5% Zinsen p.a.) zurück.
Finanzielle Ansprüche drohen zu verjähren
Inzwischen droht vielen Anlegern die Verjährung ihrer Ansprüche,
die - je nach verwaltetem Vermögen - leicht fünf- oder sechsstellige
Summen erreichen können. Bei marktüblichen Retrozessionen von 0,5 bis
1,0 Prozent pro Jahr - je nach Institut auch mehr - errechnet sich
bei einem Depotwert von beispielsweise 1,0 Mio. Euro eine mögliche
Rückforderung von insgesamt 50.000 bis 100.000 Euro für zehn Jahre
zuzüglich Zinsen oder entsprechend 10.000 bis 20.000 Euro bei einem
Depotwert von 200.000 Euro.
Kein Kostenrisiko für Anleger
Das finanzielle Risiko einer eventuellen Klage trägt Liti-Link
alleine. Eine Erfolgsbeteiligung für Liti-Link fällt nur dann an,
wenn die Forderung erfolgreich durchgesetzt wird und hängt maßgeblich
von der Höhe der durchgesetzten Rückforderung ab. Nach Abzug von
Gebühren und externen Aufwendungen werden 30% als Erfolgsbeteiligung
für Liti-Link fällig. Der Vorteil für Anleger: kein Kostenrisiko und
hohe Anwaltskosten in der Schweiz fallen erst gar nicht an.
Rechtslage spricht klar für Anleger
Dem Grundsatzurteil zufolge müssen Vermögensverwalter in der
Schweiz ihren Kunden alle Provisionen zurückzahlen, die von den
Anbietern von Fonds, Zertifikaten und anderen Finanzprodukten
einbehalten worden sind. Schon im Jahr 2006 hat das Schweizer
Bundesgericht entschieden, dass Kunden einen Anspruch auf die einem
Vermögensverwalter gezahlten Retrozessionen und Finders Fees haben.
Allerdings erhalten die Anleger die unrechtmäßig einbehaltenen
Gebühren oft nur auf dem Klageweg zurück und haben sich daher oftmals
aus Furcht vor hohen Kosten bislang davor gescheut diese
zurückzufordern. Dadurch verfallen beträchtliche Ansprüche der
Anleger zugunsten der Banken. In Deutschland hat Liti-Link eine
exklusive Partnerschaft mit Rotter Rechtsanwälte, eine der führenden
europäischen Kanzleien für Bankrecht und Kapitalmarktrecht aus
München, mit langjähriger Expertise im Bereich Anlegerschutz.
Über die Liti-Link AG
Die Liti-Link AG ist ein auf Forderungsmanagement spezialisierter
Schweizer Dienstleister. Das Unternehmen verfügt über ein erfahrenes
Team mit langjähriger Fachexpertise im Bereich Claim Management und
ein breites Partnernetz von Anwaltskanzleien. Mit dem neuartigen
Online-Service Retro-Back bietet Liti-Link Kunden aus Deutschland,
die in den vergangenen Jahren Geld in der Schweiz angelegt haben, die
Möglichkeit, online kostenlos zu prüfen, ob sie finanzielle Ansprüche
gegenüber Banken und Finanzdienstleistern in der Schweiz geltend
machen können, um diese mit der Unterstützung von Liti-Link ohne
jedes Kostenrisiko zurückzubekommen. Liti-Link greift auf
standardisierte und zertifizierte IT-Prozesse zurück, die hohe
Sicherheitsstandards erfüllen und gewährleistet eine zielgerichtete
und vertrauliche Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen. In
Deutschland besteht eine exklusive Partnerschaft mit Rotter
Rechtsanwälte, eine der führenden europäischen Kanzleien für
Bankrecht und Kapitalmarktrecht aus München, mit langjähriger
Expertise im Bereich Anlegerschutz. Mehr Infos unter www.litilink.com
Pressekontakt:
Kontakt Liti-Link AG
Hubert Schwärzler
Schützenwiese 8
9451 Kriessern (Kanton St. Gallen), Schweiz
office@litilink.com
Pressekontakt Burson-Marsteller GmbH (Deutschland)
Christoph Schupp
Kleyerstraße 19
60323 Frankfurt
christoph.schupp@bm.com
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Datum: 29.05.2017 - 13:03 Uhr
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Finanzdienstleistung
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