Rickmers: Restrukturierungskonzept gescheitert
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Rickmers: Restrukturierungskonzept gescheitert
Ursprünglich hätte am 1. Juni die große Abstimmung über das Konzept zur finanziellen Restrukturierung der Rickmers Gruppe stattfinden sollen. Nachdem die Bank nicht mitspielt, hat sich die Abstimmung erledigt. Die Folge wird wohl der Insolvenzantrag sein. Wie die Rickmers Holding AG mitteilt, werde nun die Restrukturierung in Eigenverwaltung unter Fortsetzung des Geschäfts- und Schiffsbetriebs angestrebt.
Für die Anleger der 275 Millionen Euro schweren Rickmers-Anleihe bedeutet dies kurzfristig, dass die im Juni fällige Zinszahlung wahrscheinlich ausfallen wird. Darüber hinaus müssen sich die Anleger voraussichtlich auf weitere finanzielle Verluste einstellen. Allerdings hätten die Anleger auch bei einer Umsetzung des Konzepts mit einem erheblichen Kapitalverlust rechnen müssen.
Dennoch hat sich die Ausgangslage für die Anleihe-Anleger nun noch einmal geändert. Auch bei einer Sanierung in Eigenverwaltung ist damit zu rechnen, dass die Anleger ihren Teil zur Rettung beitragen sollen. Kommt es zur Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens, können sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzquote ausreichen wird, um ihre Forderungen zu bedienen.
Dennoch müsse das Geld der Anleger oder zumindest ein großer Teil davon noch nicht verloren sein, so die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Denn es könne auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Schadensersatzansprüche können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Die Finanzkrise 2008 sorgte für große Probleme in der Handelsschifffahrt, die auch bei zahlreichen Schiffsfonds schon zu Insolvenzen geführt haben. Entsprechend hätten die Anleger der Rickmers-Anleihe auch über ihre Risiken, die zu hohen finanziellen Verlusten führen können, aufgeklärt werden müssen. Zur Wahrung ihrer Interessen können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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Datum: 05.06.2017 - 09:05 Uhr
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