Achtung, Abschleppgefahr: Wenn der Parkplatz plötzlich zur Halteverbotszone wird
R+V-Infocenter: Während des Urlaubs regelmäßig nach Auto schauen lassen
Ob Umzug, Straßenfest oder Bauarbeiten: Wo Parken heute noch erlaubt ist, kann schon morgen ein Halteverbotsschild stehen. "Öffentlicher Verkehrsraum ist nicht für Dauerparker gedacht. Jederzeit können Städte und Kommunen zeitlich befristete Halteverbote auf Straßen oder Parkplätzen einrichten, auch in dicht besiedelten Innenstädten. Diese Sperrungen kündigen sie häufig mindestens drei Tage vorher durch mobile Verkehrszeichen an", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter.
Abschleppen erlaubt
Wer die Schilder übersieht oder missachtet, hat das Nachsehen. Das Auto kann abgeschleppt werden. Die Kosten für Abschleppen und Aufbewahrung muss der Halter zahlen. Das gilt auch, wenn er im Urlaub ist und das Schild nicht sehen konnte. Auf Nummer sicher gehen Autobesitzer, wenn sie während ihrer Abwesenheit Freunde oder Nachbarn bitten, regelmäßig nach ihrem Fahrzeug zu schauen und es im Zweifelsfall wegzufahren.
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Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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Datum: 06.06.2017 - 16:20 Uhr
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Ansprechpartner: Brigitte Römstedt
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Auto & Verkehr
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