Geplante Verordnung zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten ist eine Mogelpackung

Geplante Verordnung zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten ist eine Mogelpackung

ID: 1497538
(ots) - Deutsche Umwelthilfe kritisiert die heute vom
Bundeskabinett beschlossene Verordnung als unzureichend - Dämmstoffe
mit giftigen Flammschutzmitteln sollten als gefährliche Abfälle
eingestuft werden - DUH fordert die Bundesländer zur Blockade der
Verordnung auf

Das Bundeskabinett hat heute, 7. Juni 2017, eine Verordnung
beschlossen, die den Umgang mit schadstoffhaltigen Abfällen, darunter
auch HBCD-haltige Gebäudedämmplätten, regelt. HBCD-haltige Abfälle
sind eine Gefahr für Umwelt und Gesundheit und sollten aus Sicht der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) als gefährlicher Abfall eingestuft und
entsprechend behandelt werden. Die DUH fordert den Bundesrat auf, am
7. Juli 2017 im Plenum sein Veto gegen den Beschluss einzulegen und
die Einstufung von HBCD als gefährlichen Abfall festzulegen. Dazu
Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH:

"Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts ist nichts weiter als
ein Minimalkompromiss, der abermals der Industrie zu Gute kommt und
dabei den Ressourcen- und Umweltschutz außer Acht lässt. Das in
Dämmplatten als Flammschutzmittel eingesetzte HBCD ist für Mensch und
Tiere äußerst giftig. HBCD-belastete Dämmstoffabfälle und alle
anderen Abfälle, die persistente organische Schadstoffe enthalten,
sind daher als Sondermüll zu betrachten. Anstatt die
Entsorgungsanforderungen herunterzuschrauben, brauchen wir ein
Hersteller-getragenes Rücknahmesystem für potenziell
schadstoffhaltige Produkte, wie Dämmstoffe oder Textilien. Außerdem
sollten verfügbare Recyclingtechniken zum Abtrennen der Schadstoffe
und Zurückgewinnen der Rohstoffe angewendet werden. Der Bundesrat
sollte den Beschluss ablehnen und dafür Sorge tragen, dass die
Verordnung entsprechend geändert wird."

Hintergrund:

Seit dem 30. September 2016 definierte die


Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) HBCD-belastete Dämmstoffe als
gefährlichen Abfall. Danach durften diese nicht mehr als
Baumischabfall verbrannt werden. Stattdessen mussten Bauabfälle
getrennt erfasst und in Müllverbrennungsanlagen mit entsprechenden
Genehmigungen entsorgt werden. Aufgrund mangelnder Vorbereitungen
folgte in den meisten Bundesländern ein Entsorgungsnotstand und die
Entsorgungspreise stiegen. Durch die schwierige Entsorgungslage war
die Gebäudesanierung teilweise ins Stocken geraten. Um eine
langfristige Lösung zu finden beschloss die Bundesregierung ein
einjähriges Moratorium, wonach HBCD-haltige Dämmstoffe bis zum 30.
Dezember 2017 wieder als nicht gefährlicher Abfall gelten.

HBCD ist ein Schadstoff, der sich in der Umwelt nur sehr langsam
abbaut und auf Mensch und Natur giftig wirkt. Der Einsatz von HBCD
als Flammschutzmittel ist in Europa seit dem 22. März 2016 verboten.
Trotz des Verbots fallen pro Jahr mindestens 40.000 Tonnen
HBCD-haltige Abfälle an, die in den vergangenen Jahrzehnten
millionenfach in Form von Polystyrol-Dämmplatten an Gebäuden verbaut
wurden. Derzeit werden diese Abfälle verbrannt. Das Recycling dieser
Abfälle ist erheblich umweltfreundlicher als die thermische
Verwertung. Erste Ergebnisse einer aktuellen Ökobilanz des TÜV
Rheinland weisen auf etwa 50 Prozent niedrigere CO2-Emissionen hin.

Mehr Informationen: http://www.duh.de/projekte/hbcd-daemmstoffe/

Verbände-Stellungnahme POP-AVV: http://l.duh.de/p170607b



Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
030 2400867-74, 0170 7686923, metz@duh.de

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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Datum: 07.06.2017 - 16:45 Uhr
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