Zehn Tipps für den Umgang mit der Hausbank
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Die Basis Ihrer Existenzgründung ist ein überzeugender Businessplan. Er erklärt die Gründungsidee und zeigt dem Bankberater, wie Sie Ihr Vorhaben zum Erfolg führen wollen. Bereiten Sie daher Businessplan und Bankgespräch gründlich und frühzeitig vor.
1.Informieren Sie sich auch als Vorbereitung auf das Bankgespräch möglichst umfassend über alle Förderprogramme, die für Ihre Gründung in Frage kommen.
2.Beantragen Sie erst Fördermittel und investieren Sie dann.
3.Sie können bereits vor der Beantragung von Fördermitteln Ihr Gewerbe anmelden sowie Miet- und Pachtverträge abschließen, ohne den Anspruch auf die Förderung zu verlieren. In der Regel gilt dies ab dem ersten Banktermin.
4.Führen Sie mehrere Bankgespräche mit verschiedenen Banken. So können Sie Ihre Hausbank finden, welche das Gründungsvorhaben optimal unterstützt.
5.Sprechen Sie während des Bankgespräches die Förderprogramme an, die Sie nutzen möchten. Es ist wichtig, dass Ihr Bankberater in seinen Unterlagen notiert, dass Sie die Verwendung von Fördermitteln beabsichtigen.
6.Sobald Sie die Bewilligung Ihres Fördermittelantrages und die Finanzierungszusage der Bank erhalten haben, steht Ihren Investitionen nichts mehr im Wege. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Verträge mit Lieferanten schließen.
7.Nachdem die Hausbank Ihnen die Finanzierungszusage gegeben hat, schickt sie den Förderantrag an den Fördermittelgeber weiter.
8.Ihre Hausbank erhält den Kreditvertrag, sobald der Fördermittelgeber zugestimmt hat. Unterzeichnen Sie dann den Kreditvertrag. Anschließend ruft Ihre Bank die Fördermittel ab und zahlt diese an Sie aus.
9.Beachten Sie, dass Sie die Fördermittel zweckentsprechend einsetzen. Möglicherweise benötigen Sie später einen Nachweis über die Verwendung des Fördergeldes.
10.Fristen zur Mittelverwendung sind für Sie bindend, sofern das von Ihnen gewählte Förderprogramm diese beinhaltet.
Eine Vielzahl der Förderprogramme lassen sich wirkungsvoll miteinander kombinieren und bieten hierdurch weitere Vorteile. Beispielsweise kann im Rahmen der RWP-Förderung ein Mitarbeiter eingestellt werden, dessen Gehalt zusätzlich durch einen Lohnkostenzuschuss gefördert wird.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 10.06.2017 - 14:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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