Cannabisblüten im März rund 500-mal von Apotheken abgegeben
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notwendige Rezepturarzneimittel mit Cannabisblüten abgeben. Im März
verordneten Ärzte auf 488 Rezeptformularen insgesamt 564
Cannabis-haltige Zubereitungen oder Cannabis-Blüten in Rezepturen.
"Die Auswertung nach den ersten drei Wochen zeigt: Das
Cannabis-Gesetz zeigt im Versorgungsalltag Wirkung", sagt Dr. Andreas
Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts
e.V. (DAPI) und Präsident der Bundesapothekerkammer.
Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatten rund 1.000 Patienten
eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug von Cannabisblüten über
Apotheken. "Wir ziehen aus Datenschutzgründen keinen Rückschluss auf
die Anzahl der Patienten, die in Apotheken Cannabis erhalten. Die
verschiedenen Schätzungen, wie viele Bundesbürger Cannabis benötigen
könnten, sind reine Spekulation. Daran beteiligen wir uns nicht",
sagt Kiefer. "Sicher ist aber: Cannabis ist kein 'Allheilmittel'.
Eine medizinische Anwendung ist nur nach entsprechender Verordnung
durch den Arzt sinnvoll, und dazu gehört auch die Festlegung der
Dosierung."
Das DAPI wertete Abrechnungsdaten aus öffentlichen Apotheken zu
Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen aus. Verordnungen auf
Privatrezept wurden nicht erfasst. Im gesamten Monat März 2017 wurden
zusätzlich zu den Rezepturarzneimitteln mit Cannabisblüten rund 3.100
Fertigarzneimittel mit natürlichen oder synthetischen Cannabinoiden
abgegeben.
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dapi.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de
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Datum: 13.06.2017 - 11:00 Uhr
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