Bootsführerschein - Hörakustiker ab jetzt "mit im Boot"
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ab sofort die erforderliche Hörprüfung beim Hörakustiker vor Ort
machen. Das gleiche gilt für die angehenden Prüfer der
Bootsführerscheinanwärter. Das hat der Gesetzgeber mit der
Gesetzesnovellierung der Sportführerscheinverordnung (SpFV) im Mai
2017 beschlossen.
Bislang war diese Prüfung allein dem Arzt vorbehalten. Die
Anregung zur Gesetzesnovellierung kam von der Bundesinnung der
Hörakustiker (biha). "Denn", so begründet Marianne Frickel,
Präsidentin der biha, die Änderung, "Hörprüfungen beim Hörakustiker
sind in der Regel kostenfrei und wohnortnah. Außerdem ist niemand
besser ausgebildet für Hörprüfungen als der Hörakustiker."
Ausreichendes Hörvermögen für die Schifffahrt ist dann vorhanden,
"wenn Sprache mit oder ohne Hörhilfe in gewöhnlicher Lautstärke aus 3
Metern Entfernung mit dem jeweils dem Sprecher zugewandten Ohr und
aus 5 Metern Entfernung mit beiden Ohren zugleich verstanden wird
oder mindestens mit dem besseren Ohr mit oder ohne Hörhilfe Sprache
in gewöhnlicher Lautstärke aus 5 Metern Entfernung verstanden wird".
Die Erfordernisse dieser Hörweitenprüfung sind in Anlage 2 der
Sportführerscheinverordnung aufgeführt. Die Hörweitenprüfung oder
auch Sprachabstandsprüfung ist Gegenstand der Ausbildung zum
Hörakustiker. Damit sind fortan die Hörakustiker beim Wassersport
"mit im Boot".
Hintergrund zum Hörakustiker-Handwerk
In Deutschland gibt es etwa 5,4 Millionen Menschen mit einer
indizierten Schwerhörigkeit. Tendenz steigend. Schwerhörigkeit zählt
zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen. Mit 6.000
Hörakustiker-Betrieben und ca. 14.500 Hörakustikern versorgt das
Hörakustiker-Handwerk ca. 3,5 Millionen Menschen in Deutschland mit
qualitativ hochwertigen, volldigitalen Hörsystemen. Die Bundesinnung
der Hörakustiker (biha) KdöR vertritt die Interessen der Hörakustiker
in Deutschland.
Neben der Erstversorgung des Kunden ist der Hörakustiker auch für
die begleitende Feinanpassung mit wiederholten Überprüfungen und
Nachstellungen der Hörsystemfunktionen zuständig. Daneben organisiert
er - wenn der gesetzliche Anspruch besteht - die Kostenübernahme
durch die gesetzlichen Krankenversicherungen und steht für Wartung
und Reparaturen der Hörsysteme bis zu einem gewissen Grad zur
Verfügung.
Darüber hinaus berät er zu Gehörschutz und speziellem technischem
Zubehör. Der Hörakustiker verfügt über theoretisches Wissen aus der
Akustik, Audiologie, Psychologie und Hörsystemtechnik und über
praktische Fertigkeiten zur Audiometrie.
Pressekontakt:
Bundesinnung der Hörakustiker (biha)
Dr. Juliane Schwoch
schwoch@biha.de
06131 - 965 60-28
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Datum: 14.06.2017 - 09:00 Uhr
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