Fristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung
ID: 1500275
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Die Richter hatten eine Kündigungsschutzklage zu entscheiden, folgendes war passiert: Der Arbeitgeber kündigte seinem langjährigen Mitarbeiter fristlos, er überprüfte nämlich seinen Browserverlauf und stellte fest: Über Monate hatte er das Internet auch privat genutzt, teilweise stundenlang täglich, häufig sah er sich pornographische Seiten an am Arbeitsplatz.
Die Richter wiesen die Klage ab, sie hielten die fristlose Kündigung für rechtens, folgende Frage spielte eine entscheidende Rolle: Durfte der Chef sein Internet-Verhalten überprüfen, seinen Browserverlauf auswerten? Durfte er sich hinwegsetzen über Datenschutz-Regeln? Die Richter meinten: Ja, und zwar auch weil der Mitarbeiter dem zugestimmt hat im Arbeitsvertrag, so die denkbar einfache Begründung der Richter. Laut Arbeitsvertrag durfte der Arbeitgeber nämlich stichprobenartig nachprüfen, ob sich die Mitarbeiter an die Internet-Nutzungsregeln halten.
Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer: Privates Surfen während der Arbeitszeit kann zur Kündigung führen, und zwar zur fristlosen, wenn der Arbeitnehmer es übertreibt. Was man darf und was nicht, steht im Arbeitsvertrag: Man sollten ihn aufmerksam lesen und sich daran halten, wenn einem der Arbeitsplatz lieb ist!
Wer eine fristlose Kündigung erhalten hat, beispielsweise wegen privaten Surfens, der hat dennoch oft gute Karten vor dem Arbeitsgericht, auch das zeigt dieses Gerichtsurteil. Denn: Der Arbeitgeber muss vertragswidriges Verhalten grundsätzlich erst einmal abmahnen, kündigen darf er nur dann, wenn der Mitarbeiter uneinsichtig ist und weitersurft. Nur weil es der Mitarbeiter übertrieb, und das auch noch als leitender Angestellter, erlaubte das Gericht die fristlose Kündigung!
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an in seiner Fachanwaltskanzlei unter 030-4000 4999, sprechen Sie mit ihm über Ihre Kündigung. In einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung nennt Ihnen Fachanwalt Bredereck die Chancen einer Kündigungsschutzklage und die Möglichkeiten, eine hohe Abfindung zu verhandeln.
Über 18 Jahre Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283
Ruhrallee 185
45136 Essen
Telefon: 0201.4532 00 40
Kündigungshotline: 0176.21133283
Fachanwalt Bredereck im Web:
http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung
www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht
www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
k-ndigung
internetnutzung
privat
internet
arbeitnehmer
arbeitgeber
k-ndigungsschutzklage
surfen
fachanwalt
arbeitsrecht
rechtsanwalt
bredereck
berlin
essen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 15.06.2017 - 16:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1500275
Anzahl Zeichen: 3989
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 563 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be
Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm
Minderung durch den Mieter - was sollten Vermieter tun? ...
Maximilian Renger: Verschiedene Beiträge mit Hinweisen zum Thema Mietminderung für Mieter hast du ja schon gemacht. Jetzt soll es einmal um die andere Sichtweise gehen, also die Frage, wie Vermieter im Fall der Minderung durch den Mieter vorgehen sollten. Fachanwalt Bredereck: Da würde ich zun
Von der Kündigung zur Abfindung: Worauf müssen Arbeitnehmer achten? ...
"Wie verhalte ich mich, wenn mein Arbeitgeber mich kündigt?" "Unter welchen Umständen bekomme ich eine Abfindung?" Diese Fragen beschäftigen Arbeitnehmer, die kurz vor der Kündigung stehen oder eine solche erhalten haben. Sperrzeit vermeiden Nach einer Kündigung sollte
Heilbronner Stimme: Diesel-Fahrverbote: Bundesverkehrsministerium wirft der Deutschen Umwelthilfe Diffamierungskampagne vor ...
Das von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geforderte Fahrverbot für dieselbetriebene Fahrzeuge in deutschen Innenstädten lehnt das Bundesverkehrsministerium grundsätzlich ab. Der parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) sieht den Vorstoß, Fahrverbote in München auch für Diesel
Carsten Lexa: "Der interkulturelle Aspekt hat mich schon immer interessiert" ...
Pragmatische Lösungen für komplexe Themen im internationalen Umfeld finden. Das ist es, wofür Carsten Lexa bekannt ist. "Seit meinem Studium des Internationalen Handelsrechts (International Commercial Law) in London mit 50 Studenten aus über 30 Ländern bin ich fasziniert von der Arbeit im




