Die Gebäudeversicherung: Wichtige Informationen zur kalten Jahreszeit
Was ist zu tun, damit die Gebäudeversicherung im Winter auch ein verlässlicher Schutz bleibt?
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Der Bundesgerichtshof hat sich der Sache angenommen und geurteilt: Ein Hauseigentümer muss nicht zwingend alle drei Tage den Zustand seiner Heizungsanlage im Winter kontrollieren. Nach der Ansicht des Gerichts ist diese Kontrolle individuell zu betrachten, je nachdem wie alt die Heizung ist und in welchem Zustand diese sich befindet.
Starker Schneefall sorgt in einigen Bundesländern immer wieder für Chaos. Erst beim Tauwetter sind Schäden an Wohngebäuden ersichtlich, die der tonnenschweren Belastung durch den Schnee nicht standgehalten haben. In vielen Wänden sind Risse entstanden. Auf den Kosten für Renovierung oder im schlimmsten Fall einen Neubau bleibt der Hauseigentümer in der Regel selber sitzen, denn Schäden durch Schneedruck sind in der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt.
Ausnahmen gibt es aber trotzdem. Über eine Elementarschadenversicherung, die zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossen werden kann, wird der Versicherungsschutz auf Schäden durch Erdbeben, Erdfall oder Erdrutsch und eben auch Schneedruck und Lawinen ausgedehnt. Steht das Haus allerdings in einer Hochwassergefährdeten Region, muss die Versicherung im Einzelfall prüfen, ob der Versicherungsschutz gewährt wird.
Ebenso sind die Hauseigentümer in den neuen Bundesländern abgesichert, die noch eine Police aus der DDR-Zeit haben. In diesen Versicherungen sind Schneedruck und Überschwemmungen mit abgesichert.
Bildquelle: Uschi Dreiucker, www.pixelio.de
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Datum: 07.01.2010 - 10:25 Uhr
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