Airbnb und Zug Tourismus: Vereinbarung zur Einziehung der Beherbergungsabgabe ab 1. Juli 2017

Airbnb und Zug Tourismus: Vereinbarung zur Einziehung der Beherbergungsabgabe ab 1. Juli 2017

ID: 1500724
(ots) - Zug Tourismus und Airbnb schließen erste Vereinbarung
in der Schweiz, weltweit hat Airbnb über 270 solcher Kooperationen

- Digitales Einziehungsverfahren entlastet Zuger Gastgeber und
Verwaltung
- Airbnb ist mit weiteren Kantonen zu ähnlichen Vereinbarungen im
Dialog

Ab dem 1. Juli 2017 wird die Beherbergungsabgabe für alle
Airbnb-Gastgeber im Kanton Zug automatisiert über die
Airbnb-Plattform von den Gästen eingezogen und an Zug Tourismus
weitergegeben. Damit ist Zug der erste Schweizer Kanton, in dem das
automatisierte Verfahren zur Einziehung der Tourismus-Abgabe durch
Airbnb eingeführt wird.

Zug Tourismus und Airbnb haben eine gemeinsame Vereinbarung
geschlossen, um das automatisierte Verfahren zur Einziehung der
Beherbergungsabgabe durch Airbnb einzuführen. Mit dieser digitalen
Lösung wird sowohl für die Airbnb-Gastgeber als auch für Zug
Tourismus der administrative Aufwand erheblich reduziert. Der
Verwendungszweck der Erträge ist gesetzlich vorgeschrieben. Die
Einnahmen aus den Beherbergungsabgaben werden auch künftig für
Maßnahmen und Einrichtungen, die vorwiegend im Interesse der
Abgabepflichtigen liegen, verwendet, wie z.B. zur Finanzierung von
Marktabklärungen und Marktbearbeitungen sowie von Dienstleistungen
und Angeboten der kantonalen Tourismusorganisation.

Airbnb hat weltweit bereits mit über 270 Städten und Kommunen eine
Vereinbarung zur automatisierten Einziehung und Ausschüttung von
Beherbergungssteuern geschlossen. Seit dem Start des Modells 2014 hat
das Unternehmen insgesamt 240 Millionen US-Dollar an Übernachtungs-
und Tourismusabgaben erhoben und an die jeweiligen lokalen Kommunen
abgeführt. In der Schweiz ist Airbnb mit weiteren Kantonen zu einer
solchen Vereinbarung im Dialog.

Alexander Schwarz, General Manager Airbnb Deutschland, Österreich


und Schweiz, sagt: "Wir freuen uns, dazu beitragen zu können, dass
Zug zukünftig die Beherbergungsabgaben der Airbnb-Gäste ohne
administrativen Aufwand erhält. Diese gemeinsame Vereinbarung ist
beispielhaft für den progressiven Ansatz der Schweiz, mit den Chancen
der Digitalisierung umzugehen und sicherzustellen, dass sowohl die
Reisenden, die Bürgerinnen und Bürger als auch die Gemeinden vom Home
Sharing profitieren können."

Für Seraina Koller, Geschäftsführerin von Zug Tourismus, ist diese
Vereinbarung ein Meilenstein: "Seit langem werden gleiche Bedingungen
bezüglich der Beherbergungsabgaben für Hotels und die private
Wohnungs- und Zimmervermietung gefordert. Dass wir diese Regelung
gemeinsam mit Airbnb nun in Zug schweizweit als erstes umsetzen
konnten, freut uns außerordentlich. Das zielführende Resultat aus den
sehr kooperativen Verhandlungen spricht für sich: das digitale
Einziehungsverfahren vereinfacht das Handling für Zuger Gastgeber und
uns gleichermaßen. Zug Tourismus fördert innovative Angebote und
bündelt diese, um auch in Zukunft die Attraktivität der Destination
Zug zu steigern und dadurch mehr Logiernächte zu generieren. Durch
diese Zusatzeinnahmen können auch weiterhin attraktive Mehrwerte für
Gäste und Besucher der Region geschaffen werden."

Airbnb ist eine Internetplattform, über die Gastgeber und Gäste in
Kontakt treten können. Die meisten Gastgeber auf Airbnb sind
sogenannte Home Sharer, Privatpersonen, die einzelne Zimmer in ihrem
Zuhause oder gelegentlich die ganze Wohnung an Gäste aus aller Welt
vermieten, wenn sie beispielsweise auf Dienstreise oder im Urlaub
sind. Es nutzen aber auch kleinere Pensionen und Bed&Breakfasts
Airbnb als zusätzliche Vermarktungsplattform. Airbnb Gastgeber
behalten 97 Prozent des Netto-Übernachtungspreises, den sie für die
Vermietung ihrer Unterkunft selbst festlegen. Die Plattform ist unter
den Zuger Bürgern und Bürgerinnen sehr beliebt. 2016 haben 2000 Gäste
aus aller Welt bei Gastgebern in Zug übernachtet. Umgekehrt wurden
15000 Reisen aus Zug heraus über Airbnb gebucht. Der typische Zuger
Gastgeber vermietete sein Zuhause für in Summe 26 Tage im Jahr und
verdiente damit insgesamt 2900 CHF.



Pressekontakt:
Isabelle von Witzleben
presse@airbnb.com

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Datum: 18.06.2017 - 06:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:

Zug



Kategorie:

Hotel und Gaststätten



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