Das Förderfenster öffnet sich wieder...
... aber nur für kurze Zeit. Denn in technischen Anlagen und Gebäuden liegen besonders hohe Potenziale zu direkter Energieeinsparung und zur nachhaltigen Reduktion von Treibhausgasemissionen. Um diese Potenziale kurzfristig zu erschließen, gewährt das Bundesumweltministerium die Förderung für investive Klimaschutzmaßnahmen. WiRE Umwelttechnik unterstützt Sie auch diesmal aktiv bei der erfolgreichen Beantragung.
Antragsberechtigt sind neben Kommunen auch Sportvereine. Dabei legt das Bundesumweltministerium bei seiner Förderung einen besonderen Fokus auf Kindertagesstätten (Kitas), Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten. Das Förderinteresse liegt auf ausgewählten investiven Klimaschutzmaßnahmen bei der LED-Außen- und Straßenbeleuchtung, bei der LED-Innen- und Hallenbeleuchtung sowie bei LED-Lichtsignalanlagen.
Einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gibt es bei LED-Außen- und Straßenbeleuchtungen:
- in Höhe von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Treibhausgasemissionsminderung von mindestens 70 Prozent
- in Höhe von bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Treibhausgasemissionsminderung von mindestens 80 Prozent, wenn bei der Sanierung eine Steuer- und Regelungstechnik installiert wird.
Bei LED-Lichtsignalanlagen gibt es für den Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtung im Regelfall einen nicht rückzahlbaren Zuschuss:
- in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Treibhausgasemissionsminderung von mindestens 70 Prozent
Beim Klimaschutz in der LED-Innen- und Hallenbeleuchtung wird die Nutzung hocheffizienter Technologien bei der Sanierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss
- in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, wenn eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 Prozent erreicht wird.
Im Rahmen der einzelnen Förderungen wird ausschließlich der Einbau kompletter LED-Leuchten gefördert. Andere technische Lösungen, wie z.B. der Einbau eines LED-Leuchtmittels in eine Bestandsleuchte, sind nicht förderfähig, auch wenn diese die geforderte Treibhausgasemissionsminderung von mindestens 50 Prozent erbringen sollte.
Anträge auf Zuwendung für investive Maßnahmen können zwischen
- dem 1. Juli und 30. September 2017 und
- dem 1. Januar und 31. März 2018
gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt für die Beleuchtungs-Anlagen ein Jahr und beginnt jeweils zum Monatsersten. Mit dem Einreichen der Unterlagen zum Verwendungsnachweis kann das Vorhaben auch früher beendet werden. Dabei ist es wichtig, den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrags einzuplanen.
Zu beachten ist, dass ein Vergabeverfahren, auch mit einer Ausschreibung, erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen werden darf. Dabei muss sich Auftragsvergabe auf einen Leistungszeitraum beziehen, der innerhalb des Bewilligungszeitraums liegt, der im Zuwendungsbescheid festgelegt wird. Nur Leistungen, die innerhalb des Bewilligungszeitraums erbracht werden sind zuwendungsfähig.
WiRE Umwelttechnik berät Sie gerne in Detailfragen bei der Antragstellung und hinsichtlich der Angemessenheit und Plausibilität von Ausgabenschätzungen. Gemeinsam erstellen wir mit Ihnen auch die Förderanträge.
Rüdiger LehmannWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 18.06.2017 - 11:03 Uhr
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