Wettbewerbswidrige Werbung mit Pauschalpreisen für Zahnreinigung und Bleaching
ID: 1502532
Wettbewerbswidrige Werbung mit Pauschalpreisen für Zahnreinigung und Bleaching
In dem zu Grunde liegenden Fall stellte das Oberlandesgericht Frankfurt fest, dass das Angebot von Zahnreinigungs- und Bleachingleistungen zu einem Pauschalpreis sowohl gegen die Vorschriften der Gebührenordnung für Zahnärzte als auch gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
Der Rechtsstreit entzündete sich an dem Angebot einer Zahnärztin, die über ein Internetportal Zahnreinigungs- und Bleachingleistungen zu einem pauschalen Festpreis angeboten hatte. Die Verbraucher konnten diese Gutscheine über sog. "Deals" erwerben. Gegen dieses Angebot hatte die berufsständische Vereinigung für Zahnärzte in Hessen auf Unterlassung geklagt. Sie argumentierte, dass die Zahnärztin in unzulässiger Weise zahnärztliche Leistungen zu einem rabattierten Festpreis, der den von der Gebührenordnung festgelegten Rahmen deutlich unterschreite, anbiete. Dies sei wettbewerbswidrig.
Das OLG Frankfurt schloss sich dieser Auffassung an. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der zahnärztlichen Gebührenordnung um ein für alle Zahnärzte geltendes zwingendes Preisrecht handele. Die Gebührenordnung diene dazu, Transparenz bei der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen zu schaffen und sei als Marktverhaltensregel im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu sehen und ein Verstoß damit auch wettbewerbswidrig.
Wären diese Festpreise zulässig, bestünde die Gefahr, dass Patienten mit einem relativ geringen Behandlungsaufwand die Patienten, die eine deutlich intensivere Behandlung benötigen "quersubventionieren". Außerdem bestehe die Gefahr, dass wegen des Festpreises die Behandlung in einem nicht vertretbaren Rahmen verkürzt werde, so das OLG. Zwar könne im Einzelfall ein Pauschalpreis vereinbart werden. Dies mache aber eine vorausgehende Untersuchung des Patienten sowie die Erstellung eines Heil- und Kostenplans erforderlich.
Auch Ärzte und Zahnärzte befinden sich im Wettbewerb. Daher ist es nachzuvollziehen, dass sie mit besonderen Angeboten oder Dienstleistungen Patienten an sich binden möchten, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings müssen dabei die Vorschriften des Wettbewerbsrecht beachtet werden, da Verstöße empfindliche Sanktionen nach sich ziehen können. Im Wettbewerbsrecht versierte Rechtsanwälte können entsprechend beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 22.06.2017 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1502532
Anzahl Zeichen: 2951
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 352 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wettbewerbswidrige Werbung mit Pauschalpreisen für Zahnreinigung und Bleaching"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer sollten genutzt werden, um den Übergang des Vermögens so steueroptimiert wie möglich zu gestalten. Werden die Freibeträge überschritten, hält der Fiskus bei Erbschaften oder Schenkungen die Hand auf. Daher sollten die Freibeträge
Kartellrecht: Enge Bestpreisklauseln bei Hotelbuchungen im Internet sind zulässig ...
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 4. Juni 2019 entschieden, dass Bestpreisklauseln im engen Rahmen bei Hotelbuchungen im Internet zulässig sind (Az.: VI - Kart 2/16 (V). Hotelzimmer werden vielfach über Buchungsportale im Internet gebucht. Einige Portale verpflichteten die Hotels
OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...
Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaft
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte
Verheugen: EU steht fester zusammen als vor Brexit-Entscheidung ...
Der ehemalige Vizepräsident der EU-Kommission, Günter Verheugen (SPD), sieht die EU nach dem Brexit gestärkt. Verheugen sagte am Donnerstag im rbb-Inforadio: "Es scheint ja tatsächlich so zu sein, dass der Weckruf, den der Brexit bedeutet hat und wohl auch die Wahl von Donald Trump in
Heilbronner Stimme: FrankÜberall zu "AfD-Leaks": erinnert an unselige Zeiten nationalsozialistischer Mediengleichschaltung ...
Frank Überall, Vorsitzender des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), sagte der "Heilbronner Stimme" (Donnerstagausgabe) zu den AfD-Leaks: "Viele Formulierungen, die ich da gefunden habe, zeigen die feuchten Träume von weiten Teilen der AfD, die offenbar ein nachhaltig gestört
Rheinische Post: Absatz von Pestiziden steigt auf höchsten Wert seit 2009 ...
In Deutschland ist der Absatz von Pestiziden auf den höchsten Wert seit 2009 gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe) vorliegt. Demnach wurde
Rheinische Post: Schulz setzt auf Abkehr der Briten vom Brexit ...
SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat vor dem heutigen Treffen der EU-Regierungschefs im Europäischen Rat auf eine Abkehr vom Brexit gepocht. "Das allerbeste Resultat der Brexit-Verhandlungen wäre, es käme nicht zu einem Brexit, sowohl für die britische als auch für die deutsche Wirtsc




