Assistenzsysteme fördern sicheres Verhalten ohne Zwang / baua: Bericht über persuasive Technologie

Assistenzsysteme fördern sicheres Verhalten ohne Zwang / baua: Bericht über persuasive Technologien für den Arbeitsschutz veröffentlicht

ID: 1503124
(ots) - Immer wieder ereignen sich schwere
Arbeitsunfälle. Dabei gehören Verstöße gegen geltende
Sicherheitsregeln zu den häufigsten Ursachen. Um sicheres Verhalten
am Arbeitsplatz zu fördern, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA) Möglichkeiten persuasiver Technologien für
sichere Arbeit untersucht. Solche Assistenzsysteme sollen das
Verhalten der Nutzer beeinflussen - ein Ansatz, der in den
vergangenen Jahren auch unter dem Begriff des "Nugdings" diskutiert
wird. Erste Laboruntersuchungen zeigen: den größten positiven
Einfluss auf das sicherheitsgerechte Verhalten von Beschäftigten
haben Technologien, die dem Beschäftigten Rückmeldungen geben. Auch
die optische Gestaltung der Rückmeldungen hat einen Einfluss darauf,
wie sich Personen verhalten. Der nun erschienene Forschungsbericht
"Sicher und gesund durch persuasive Technologien?" fasst die
Ergebnisse zusammen.

Beschäftige verstoßen nicht einfach willkürlich gegen bestehende
Sicherheitsregeln. Oftmals lösen äußere Umstände ein solches
Verhalten aus. Dazu gehört zum Beispiel eine erhöhte
Arbeitsintensität. Zudem neigen Beschäftigte zu Verstößen, wenn die
Arbeitsmittel nicht dazu geeignet sind, eine Aufgabe gleichzeitig
sicher und effizient zu bearbeiten. Wenn Aufgabe und Sicherheitsregel
im Konflikt zueinander stehen, entscheiden sich viele Beschäftigte
bewusst dazu, einige der Regeln zu missachten. Doch gerade wenn mit
schwerem Gerät oder gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, kann ein
Unfall schwerwiegende Folgen haben. Daher befasste sich das
BAuA-Projekt "Sicher und gesund durch Persuasive Technology?" mit der
Frage, inwieweit mithilfe persuasiver Technologien bewusste Verstöße
gegen Sicherheitsregeln verringert werden können.

Persuasive Assistenzsysteme leisten Überzeugungsarbeit. Dabei


setzen sie weder Zwang oder Drohung noch Belohnung als Mittel ein.
Bei ihren Untersuchungen konzentrierte sich die BAuA auf zwei
Methoden: Die Strategie des Feedbacks gibt den Versuchspersonen eine
direkte Rückmeldung über ihr Verhalten. In der betrieblichen Praxis
ist die Feedbackmethode jedoch sehr aufwändig, da das Verhalten der
Beschäftigten erfasst und bewertet werden muss. Um die
Praxistauglichkeit zu testen, wurden daher in einem zweiten Versuch
Erinnerungshinweise gegeben. Diese riefen den Nutzern während der
Arbeitsschritte die erforderlichen Maßnahmen ins Gedächtnis.

Die Untersuchungen zeigen, dass persuasive Botschaften sich dazu
eignen können, Verstöße zu verringern und sicherheitsgerechtes
Verhalten zu fördern. Dabei erzielte die Methode des Feedbacks im
Vergleich zu Erinnerungshinweisen eine dauerhaftere Wirkung. Trotz
eines Geldanreizes verstießen die Probanden, die Rückmeldungen
erhielten, auch später deutlich seltener gegen die aufgestellten
Regeln. Zudem stellte sich heraus, dass auch die optische Gestaltung
der Botschaften einen großen Einfluss hat. Im Gegensatz zu reinen
Textbotschaften eignen sich Formate wie die Ampel oder animierte
virtuelle Agenten deutlich besser, um sicheres Verhalten zu fördern.

In jedem Fall sind beim Einsatz persuasiver Technologien ethische
Aspekte besonders zu berücksichtigen. Grundsätze der ethisch
vertretbaren verhaltensbeeinflussenden Kommunikation wie Wahrheit und
Angemessenheit müssen sorgfältig beachtet werden, um eine nicht
vertretbare Manipulation des Verhaltens auszuschließen. Weiterhin
müssen datenschutzrechtliche Grundsätze bei der Erfassung des
Verhaltens beachtet werden. Dazu zählen die Freiwilligkeit und
Zweckgebundenheit der Datenerhebung sowie Transparenz über Umfang und
Verwendung der Daten.

"Sicher und gesund durch persuasive Technologien?
Laborexperimentelle Untersuchungen zum Einfluss persuasiver
Assistenzsysteme auf sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten bei
der Arbeit"; Matthias Hartwig; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2017; doi:10.21934/baua:bericht
20170418; 232 Seiten. Den Bericht im PDF-Format gibt es im
Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.

Direkter Link: www.baua.de/dok/8708698

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen
Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im
Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den
Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt
hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit
und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine
Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte
arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in
der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de



Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
Fax: 0231 9071-2299
E-Mail: presse@baua.bund.de
www.baua.de

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