Freispruch im Fall 'Ouri Jallow' aufgehoben
ID: 150347
Freispruch im Fall "Ouri Jallow" aufgehoben
Am 7. Januar 2005 verstarb der in Sierra-Leone geborene Ouri Jallow in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau an den Folgen eines durch den Brand der Matratze, auf der er fixiert worden war, ausgelösten Inhalationshitzeschocks.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten, der als Dienstgruppenleiter die Verantwortung für den Gewahrsamsbereich getragen habe, zur Last gelegt, er habe es unterlassen, sofort nach dem Ertönen des Alarmsignals des Rauchmelders Rettungsmaßnahmen einzuleiten, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass beim Ansprechen eines Rauchmelders stets vom Ausbruch eines Feuers auszugehen sei. Dabei habe er mögliche Verletzungen Ouri Jallows durch Rauch- und Feuereinwirkung billigend in Kauf genommen.
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen von dem Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge im Amt freigesprochen. Es sei weder erwiesen, dass der Angeklagte Körperverletzungsvorsatz gehabt habe, noch sei nachweisbar, dass der Angeklagte durch ein sofortiges Eingreifen den Tod Ouri Jallows hätte vermeiden können.
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil des Landgerichts mit folgender Begründung aufgehoben: Nach den Urteilsausführungen ist nicht nachvollziehbar, wie sich der Brand der Matratze im Einzelnen entwickelt hat. Insbesondere bleibt unklar, ob ein vom Landgericht angenommenes "Anschmoren" des Matratzenbezuges ohne Verbrennungen der Hand und entsprechende Schmerzenslaute möglich wäre, die den Angeklagten zu einem frühzeitigen Eingreifen hätten veranlassen müssen. Zudem hat das Landgericht bei der Bemessung der für die Rettung Ouri Jallows zur Verfügung stehenden Zeit nicht bedacht, dass der Rauchmelder bereits Minuten vor dem Entzünden der Schaumstofffüllung der Matratze, das innerhalb von zwei Minuten zu einem tödlichen Inhalationsschock führte, möglicherweise bereits dadurch ausgelöst worden war, dass der schwer entflammbare Matratzenbezug zunächst unter Verwendung eines Gasfeuerzeuges angeschmolzen wurde, um die Schaumstofffüllung freizulegen. Dann hätte der Angeklagte aber möglicherweise den Todeserfolg verhindern können, wenn er sofort nach dem Alarm die erforderlichen Rettungsmaßnahmen eingeleitet hätte. Der 4. Strafsenat hat im Übrigen die Annahme des Landgerichts beanstandet, der Angeklagte habe sich pflichtgemäß verhalten, obwohl er den Alarm zunächst wegdrückte, anschließend ein Telefongespräch mit seinem Vorgesetzen führte und danach auf dem Weg zu dem Gewahrsamsbereich umkehren musste, weil er vergessen hatte, die Fußfesselschlüssel mitzunehmen.
Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen. Dort muss sie nunmehr neu verhandelt werden.
Urteil vom 7. Januar 2010 ? 4 StR 413/09
LG Dessau-Roßlau ? Urteil vom 8. Dezember 2008 ? 6 Ks 4/05
Karlsruhe, den 7. Januar 2010
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 07.01.2010 - 23:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 150347
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 279 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Freispruch im Fall 'Ouri Jallow' aufgehoben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib
Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm
Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s
Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)
Mit der Bahn zum Biathlon-Weltcup 2010 in Ruhpolding ...
> Zusätzliche Züge und günstige Fahrpreise vom 12. bis 17. Januar 2010 (Mühldorf, 7. Januar 2010) Für alle Besucher des Biathlon-Weltcups in Ruhpolding bietet sich die Fahrt mit der Bahn an. Um den Biathlon-Besuchern eine angenehme An- und Abreise ohne größere Wartezeiten zu ermögli
Volkswagen Pressekonferenz auf der NAIAS 2010 in Detroit ...
> Technische Information für TV-Medien zum Downlink der Satelliten-Live-Übertragung Wolfsburg, 07. Januar 2010 - Volkswagen überträgt die Pressekonferenz auf der diesjährigen North American International Auto Show in Detroit am Montag, 11.01.2010, ab 16.35 bis ca. 17.05 Uhr MEZ (15:35
wagen Belegschaft spendet 15.000 Euro an Jugend- und Drogenberatungszentrum in Wolfsburg ...
> Mit dem Geld wird ein Volkswagen Bus angeschafft Wolfsburg, 07. Januar 2010 - Die Mitarbeiter des Wolfsburger Volkswagen Werks fördern die Arbeit des Jugend- und Drogenberatungszentrums Drobs in Wolfsburg mit einer Spende von 15.000 Euro. Die gemeinnützige Einrichtung finanziert mit der
Erzbischof Dr. Robert Zollitsch: In neuen Strukturen der Seelsorge Heimat bieten - Hirten mit Herz statt kalte Manager in Erzdiözese Freiburg ...
> Freiburg (pef). Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg hat Erzbischof Dr. Robert Zollitsch dazu aufgerufen, die Unsicherheit, Fragen und Sorgen der Gläubigen ernst zu nehmen und zugleich 'eine Perspektive aufzuzeigen, die neue Kräfte wec




