ACE: Streusalzengpässe "hausgemacht"
Autoclub erinnert an Vorfahrt für Räumfahrzeuge im Einsatz
Der ACE befürchtet, dass es unter dem Druck dringend benötigter Nachlieferungen von Streusalz schon zu verbotenen Preisabsprachen in der Branche kommen könne. Der Club fordert besonders die Kommunen auf, sie sollten als Großabnehmer und Winterdienstleister die derzeitigen Methoden der Lagerhaltung überprüfen. "Unüberlegte Kostensenkung und die Pflicht zur Verkehrssicherung sind unvereinbar", sagte Hillgärtner. Autofahrer hätten schließlich ein Recht darauf, dass die Straßenverkehrsbehörden auch im Winter einen besonderen Beitrag zur Unfallverhütung leisteten. "Stadtkämmerer und Finanzminister benutzen aber offenbar den Rücken der Bürger als Schreibunterlage für ihren Rotstift", monierte Hillgärtner. Die aufgrund nicht geräumter Straßen verursachten Kosten durch Staus und Unfälle bekämen dann die Verkehrsteilnehmer aufgebürdet.
Räumfahrzeuge haben jetzt Vorfahrt
Räum- und Streufahrzeuge sind bei ihren winterlichen Einsätzen gegenüber anderen Fahrzeugen bevorrechtigt. Daran erinnerte der ACE und warnte davor, sich auf ein "riskantes Kräftemessen" mit den motorisierten Schneeschiebern einzulassen. Von Überholmanövern beispielsweise sei dringend abzuraten, betonte der Club am Freitag in Stuttgart. Wegen der Überbreite von Schneepflügen könne es zu gefährlichen Begegnungen kommen.
Der ACE machte zugleich auf die einschlägige Rechtsprechung aufmerksam. So haftet nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (Az:11 O 780/00) bei der Kollision mit einem Räumfahrzeug derjenige für den Schaden, der nachgewiesenermaßen nicht weit genug rechts gefahren ist. Dabei ist es unerheblich, wenn das Schild des Räumfahrzeuges über die Fahrbahnmitte ragt, so lange dieses Fahrzeug soweit rechts wie möglich gefahren ist.
Der Club verweist darauf, dass nach § 35 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Räumfahrzeuge Vorrechte genießen. So dürfen Räum- und Streufahrzeuge "auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert." Auch ein auf der linken Autobahnspur langsam fahrender Schneepflug ist nach geltender Rechtsprechung in diesem Umfeld nicht für Unfälle verantwortlich zu machen, obwohl dieser die Mindestgeschwindigkeit unterschreitet. Räumfahrzeuge sind laut ACE in der Regel mit 20-25 Kilometer pro Stunde (km/h), Streufahrzeuge mit 40-55 km/h unterwegs. Ratsam sei es, immer ausreichend Abstand zu einem fahrenden Streufahrzeug oder Schneepflug zu halten, auch um nicht direkt in "Salzfontänen" zu geraten. Da eine frisch geräumte Straße noch glatt sein kann, rät der ACE zu einer besonders vorsichtigen Fahrweise. Einzelne Räumfahrzeuge sollten nur dann überholt werden, wenn es der Straßenzustand wirklich erlaube und es gefahrlos möglich sei. Bei Räumfahrzeugen im Gegenverkehr empfehle der Club: Tempo verringern, möglich weit rechts fahren oder kurz anhalten, bis der Pflug die Stelle passiert hat.
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Er ist zudem der bislang einzige TÜV-zertifizierte Autoclub in Deutschland.
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Datum: 08.01.2010 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 150429
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Stadt:
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Kategorie:
Auto & Verkehr
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