Ärzte nach wie vor Datenschutzmuffel?
nach wie vor Datenschutzmuffel?
Kaum ein Wirtschaftssektor wird von den informationstechnologischen Entwicklungen der letzten Jahre im Hinblick auf den Datenschutz ähnlich stark berührt wie der medizinische Bereich. Elektronische Patientenakte, Gesundheitskarte, Abrechnungen über Abrechnungsorganisationen und ähnliche Entwicklungen haben zu Problemen geführt, die von der normalen Arztpraxis und dem datenschutzrechtlich durchschnittlich vorgebildeten Arzt nicht mehr zu bewältigen sind. Zwar haben die Gesetzesnovellierungen der letzten Jahre verschiedene Erleichterungen insbesondere im Hinblick auf kleine Arztpraxen mit sich gebracht, faktisch aber dürften wohl nahezu 90% der Arztpraxen aus Unkenntnis gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.
Ohne auch nur näherungsweise vollständig werden zu wollen, sei hier zum Beispiel auf das Problem der Meldepflichten hingewiesen, denen jede Arztpraxis dann unterliegt, wenn sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hat. Und schon allein gegen die Bestellungsvorschriften dürften über 80% der der Bestellung unterliegenden Arztpraxen verstoßen. Das Problem wird noch dadurch verschärft, dass auch die meisten auf dem Medizinsektor eingesetzten Medizin-Softwareprodukte nicht zertifiziert sind und damit keine Garantie dafür bieten, wirklich gesetzeskonform und ordnungsgemäß zu sein. Dies wurde von der UIMCert im Rahmen einer qualitativen Marktuntersuchung festgestellt. Zweifellos wäre unangemessen, erwarten zu wollen, dass die kooperierenden Arztpraxen in der Lage sind, die Datenschutzordnungsmäßigkeit ihrer Kooperationspartner zu prüfen.
Für eine Vielzahl von Arztpraxen lässt sich das Problem, zumindest ein Ordnungsmäßigkeitsmindestniveau zu realisieren, durchaus lösen: Die UIMC bietet mit ihrem KMU-Konzept durchaus der Betriebsgröße von Arztpraxen als auch dem Medizinsektor angepasste Lösungen, die gesetzeskonform sind und damit die Ordnungsmäßigkeit sicherstellen.
Ein UIMCert Gütesiegel wäre für in Arztpraxen eingesetzte Programme ein erster Ansatz auf dem Schritt zur Herstellung von Ordnungsmäßigkeit. Hierbei sollte allerdings festgestellt werden, dass Ordnungsmäßigkeit nicht nur eine Forderung an eingesetzte Programmsysteme, sondern auch an in der Arztpraxis umgesetzte Organisationslösungen beinhaltet. Das Datenschutzproblem wird umso dringlicher, je mehr Informationstechnologie eingesetzt wird und die Schere zwischen Techniklösung und Datenschutzanforderungen sich weiter öffnet.
Nähere Informationen zur KMU Lösung durch externe Datenschutzbeauftragung unter
www.uimc.de
Informationen zur Zertifizierung und Ordnungsmäßigkeitsprüfung von Programmsystemen unter www.uimcert.de
Kaum ein Wirtschaftssektor wird von den informationstechnologischen Entwicklungen der letzten Jahre im Hinblick auf den Datenschutz ähnlich stark berührt wie der medizinische Bereich. Elektronische Patientenakte, Gesundheitskarte, Abrechnungen über Abrechnungsorganisationen und ähnliche Entwicklungen haben zu Problemen geführt, die von der normalen Arztpraxis und dem datenschutzrechtlich durchschnittlich vorgebildeten Arzt nicht mehr zu bewältigen sind. Zwar haben die Gesetzesnovellierungen der letzten Jahre verschiedene Erleichterungen insbesondere im Hinblick auf kleine Arztpraxen mit sich gebracht, faktisch aber dürften wohl nahezu 90% der Arztpraxen aus Unkenntnis gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.
Ohne auch nur näherungsweise vollständig werden zu wollen, sei hier zum Beispiel auf das Problem der Meldepflichten hingewiesen, denen jede Arztpraxis dann unterliegt, wenn sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hat. Und schon allein gegen die Bestellungsvorschriften dürften über 80% der der Bestellung unterliegenden Arztpraxen verstoßen. Das Problem wird noch dadurch verschärft, dass auch die meisten auf dem Medizinsektor eingesetzten Medizin-Softwareprodukte nicht zertifiziert sind und damit keine Garantie dafür bieten, wirklich gesetzeskonform und ordnungsgemäß zu sein. Dies wurde von der UIMCert im Rahmen einer qualitativen Marktuntersuchung festgestellt. Zweifellos wäre unangemessen, erwarten zu wollen, dass die kooperierenden Arztpraxen in der Lage sind, die Datenschutzordnungsmäßigkeit ihrer Kooperationspartner zu prüfen.
Für eine Vielzahl von Arztpraxen lässt sich das Problem, zumindest ein Ordnungsmäßigkeitsmindestniveau zu realisieren, durchaus lösen: Die UIMC bietet mit ihrem KMU-Konzept durchaus der Betriebsgröße von Arztpraxen als auch dem Medizinsektor angepasste Lösungen, die gesetzeskonform sind und damit die Ordnungsmäßigkeit sicherstellen.
Ein UIMCert Gütesiegel wäre für in Arztpraxen eingesetzte Programme ein erster Ansatz auf dem Schritt zur Herstellung von Ordnungsmäßigkeit. Hierbei sollte allerdings festgestellt werden, dass Ordnungsmäßigkeit nicht nur eine Forderung an eingesetzte Programmsysteme, sondern auch an in der Arztpraxis umgesetzte Organisationslösungen beinhaltet. Das Datenschutzproblem wird umso dringlicher, je mehr Informationstechnologie eingesetzt wird und die Schere zwischen Techniklösung und Datenschutzanforderungen sich weiter öffnet.
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Datum: 08.01.2010 - 13:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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