Erben will gelernt sein - Düsseldorfer Erbrechtsforum
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Nach der neuen Erbschaftssteuer-Richtlinie wird zwar das "normale Gebrauchsvermögen" auch künftig steuerfrei auf die Nachkommen übergeben, die Grenzen dessen, was als normal zu bezeichnen ist, sind jedoch sehr eng gezogen worden. Für manche unschön, aber wahr: Das Finanzamt erfährt in jedem Fall von der Erbschaft. Banken und Versicherungen müssen nach dem Tod des Kontoinhabers dem Fiskus alle wichtigen Informationen liefern. Notare müssen die Behörden über alles informieren, was für die Festsetzung einer Erbschaftssteuer von Belang sein könnte. Und der Begünstigte muss sich selbst nach drei Monaten melden. Obwohl das Erbrecht für den Laien kompliziert erscheint, gibt es ein paar einfache Grundsätze. So erben Kinder und Ehepartner immer, denn sie haben Pflichtteilansprüche in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen - und zwar in bar.
"Der Kampf ums Erbe lässt sich oft vermeiden, wenn der Erblasser rechtzeitig darüber nachdenkt, seine Erben bereits zu Lebzeiten zu bedenken. Hier bewahrheitet sich das Sprichwort, dass man besser mit warmer als mit kalter Hand geben solle. Das gilt auch für grössere Privatvermögen. Schliesslich ist es sinnvoll, seine Nachkommen zu einem Zeitpunkt zu unterstützen, zu dem sie das Geld tatsächlich brauchen. Auch steuerlich ist es sinnvoller, wenn ein 30-jähriger einen 60-jährigen beerbt, als wenn ein 60-jähriger das Erbe eine 90-jährigen antritt", sagt Markus Mingers von der Bonner Rechtsanwaltskanzlei Mingers & Land http://www.justus-online.de. Besondere Regeln gelten auch, wenn Vermögen im Ausland vererbt werden soll. "Etwa eine Million Bundesbürger besitzen ein Ferienhaus im Ausland. Ausländische Kapitalanlagen werden sogar auf mehrere hundert Milliarden Euro geschätzt. Die wenigsten machen sich allerdings Gedanken, wie das ausländische Vermögen einmal auf die Erben übergeht. Deutsche Erbscheine und Testamentsvollstreckerzeugnisse werden international häufig nicht anerkannt", warnt Markus Mingers. Er empfiehlt, neben dem Testament stets eine internationale Nachlassvollmacht aufzusetzen. Damit lasse sich die Übertragung von ausländischem Vermögen schnell und kostengünstig regeln.
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Datum: 22.04.2005 - 09:00 Uhr
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