Aufwendungen eines Arbeitnehmers für seine Geburtstagsfeier
Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz führt weiter aus, dass nach den Grundsätzen des Bundesfinanzhofs die Kosten für die Feier eines Geburtstages, bei Beachtung der folgenden Regeln, grundsätzlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können:
-Es dürfen nur Kollegen, Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden eingeladen werden.
-Ehepartner, Verwandte, Freunde und Bekannte nehmen an der Feier nicht teil.
-Die Feier findet - zumindest teilweise - während der Arbeitszeit in Räumlichkeiten des Arbeitgebers (des Betriebes) statt.
-Die Kosten müssen sich in einem maßvollen Rahmen halten.
-Der Feiernde soll nachweisen können, dass er zusätzlich privat gefeiert hat und für die private Feier mehr Geld pro teilnehmende Person ausgegeben hat.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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Datum: 29.06.2017 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1505399
Anzahl Zeichen: 1639
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:
Essen
Telefon: 0201-81095-0
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
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