Kein Freibrief für Pharmafirmen: Wirtschaftlichkeit entscheidet sich im Einzelfall

Kein Freibrief für Pharmafirmen: Wirtschaftlichkeit entscheidet sich im Einzelfall

ID: 1505452
(ots) - "Das aktuelle Urteil gegen den Schiedsspruch zur
Mischpreiskalkulation ist ein klares Zeichen an Pharmafirmen und
Ärzte. Es gibt keinen Freibrief für neue Arzneimittel. Auch wenn sie
einen Zusatznutzen in Teilbereichen haben, sind sie nicht generell
wirtschaftlich. Das entscheidet sich erst bei der konkreten
Verordnung", sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des
AOK-Bundesverbandes, zum aktuellen Urteil des Landessozialgerichts
Berlin-Brandenburg. Damit wurde klargestellt, dass die sogenannte
Mischpreisbildung über alle Anwendungsgebiete eines Arzneimittels
rechtswidrig ist, wenn in einigen Teilanwendungsgebieten ein
Zusatznutzen vorliegt und in anderen nicht. Das Gericht bestätigte
mit diesem Urteil seine Entscheidung vom März 2017.

"Statt über die Abkehr von grundlegenden Prinzipien der GKV zu
sprechen, brauchen wir dringend ein herstellerunabhängiges und
verständliches Arztinformationssystem, dass den Arzt bei seiner
Therapieentscheidung über den aktuellen Stellenwert eines
Arzneimittels im Therapiegebiet informiert", so Litsch weiter. "Mit
den detaillierten Bewertungen des G-BA werden Ärzte effektiv
unterstützt, medizinisch sinnvoll und zugleich wirtschaftlich zu
verordnen." Die Verantwortung für den wirtschaftlichen Umgang mit
Beitragsgeldern liege nicht alleine bei den Gesetzlichen
Krankenkassen, sondern auch bei den Leistungserbringern im
Gesundheitswesen. "Bei der Verordnung von Arzneimitteln geht es immer
darum, zielgerichtet und nutzengerecht zu verordnen. Dafür brauchen
wir letztendlich indikationsspezifische Preise mit Auf- oder
Abschlägen, die das Ausmaß des festgestellten Zusatznutzens
abbilden", so Martin Litsch.

Anlass des Verfahrens war das Arzneimittel Albiglutid, für das der
GKV-Spitzenverband und der Hersteller GSK (Glaxo Smith Kline) im
Schiedsverfahren einen Preis festgelegt haben, der auf einer


Mischkalkulation beruht und die Kosten der zweckmäßigen
Vergleichstherapie um ein Vielfaches übertraf. Gegen diesen Preis
hatte der GKV-Spitzenverband anschließend geklagt.



Pressekontakt:
AOK-Bundesverband
Dr. Kai Behrens
Tel.: 030 / 346 46 2309
E-Mail: presse@bv.aok.de

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Datum: 29.06.2017 - 11:34 Uhr
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