Richtig reagieren auf Mängel in der Mietwohnung - Tipps für Mieter
ID: 1505635
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Auf Nachweis der Mängelanzeige achten: Das gilt es für Mieter also zu vermeiden. Dafür ist es wichtig, darauf zu achten, dass man später die Mängelanzeige auch nachweisen kann. Wenig hilfreich ist es also in diesem Zusammenhang, einfach den Hausmeister anzurufen oder anzusprechen, wenn er einem über den Weg läuft. Oftmals haben Hausmeister später Schwierigkeiten, sich daran zu erinnern, dass sie auf die Mängel hingewiesen wurden. Ratsam ist es deshalb, ein Schreiben bei E-Mail an den Vermieter zu senden mit der Bitte um Zugangsbestätigung. Sofern er den Eingang der Mail bestätigt, reicht das als Nachweis aus. Wenn man keine Reaktion erhält, sollte man zu einer Übermittlung des Schreibens per Boten greifen.
Instandsetzung und Mietminderung: Will der Mieter auch direkt die Mängel beseitigt haben bzw. aufgrund derselben die Miete mindern, sollten diese Ansprüche auch schon im Zusammenhang mit der Mängelanzeige geltend gemacht werden. Dann hat man dem Vermieter eine angemessen Frist zur Beseitigung der Mängel zu setzen. Sofern das Verhältnis zum Vermieter eigentlich gut ist, kann man überlegen, auf eine sofortige Minderung zu verzichten. Es empfiehlt sich dann, diese mit Hinweis auf die Mängel anzukündigen und anzugeben, dass man die vollständige Miete zukünftig nur noch unter Vorbehalt zahlt.
Beweise sichern: Sollte sich der Vermieter weigern, die Mängel zu beseitigen, und kommt es dann zu einem Verfahren, muss der Mieter die Mängel auch darlegen und beweisen können. Im Hinblick darauf sollte er sich also rechtzeitig darum bemühen, die entsprechenden Beweise zu sicheren. Bei Mängeln, die optisch nachvollziehbar sind, kann das durch Fotos geschehen. In Fällen der Lärmbelästigung ist ein Lärmprotokoll sinnvoll, das genau auflistet, wann es in welcher Intensität und für welche Dauer zu Beeinträchtigungen kommt. Ist z.B. die Heizung ausgefallen, empfiehlt sich ein Temperaturprotokoll. Auch kann man Zeugen zu sich in die Wohnung einladen, die den Mangel dann ggf. später bestätigen können.
29.6.2017
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
m-ngel
mangel
wohnung
mieter
vermieter
instandsetzung
anspr-che
schadenserstaz
fachanwalt
mietrecht
rechtsanwalt
bredereck
berlin
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 29.06.2017 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1505635
Anzahl Zeichen: 3451
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 617 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Richtig reagieren auf Mängel in der Mietwohnung - Tipps für Mieter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).